Der Leitfaden
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1. Auflage · Oktober 2026

VEE Sachsen e.V.
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Redaktion und Mitwirkende
V.i.S.d.P.
Andreas W. Poldrack, Kristina Wittig
Juristisches Lektorat
Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Meißen
Allgemeines Lektorat
Landesverband Nachhaltiges Sachsen e.V., Leipzig
Umschlagbild
istock elenabs
Redaktionsschluss
Oktober 2026

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
1. Auflage 2026. Alle Rechte vorbehalten.
Der Leitfaden
Herausgeber
1. Auflage · Oktober 2026
Redaktionsteam

Kristina Wittig
Kristina Wittig ist Umweltingenieurin, Mitgründerin und Vorstandsvorsitzende der Bürgerenergiegenossenschaft WirMachenEnergie eG aus Mittelsachsen. Bei der VEE Sachsen e.V. verantwortet sie seit 2024 den Bereich Bürgerenergie und organisiert sie Vorträge, Workshops und Netzwerktreffen.

Andreas W. Poldrack
Andreas W. Poldrack ist ein engagierter Netzwerker, Volljurist und Gestalter gesellschaftlicher Veränderungsprozesse aus Dresden, der Menschen, Ideen und Institutionen miteinander verbindet. Seit vielen Jahren setzt er sich insbesondere für Klimaschutz, erneuerbare Energien und nachhaltige Entwicklung in Sachsen ein und bewegt sich dabei an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Er leitet seit 2016 die Geschäftsstelle der VEE Sachsen e.V.
Der Leitfaden
Inhaltsverzeichnis
1. Auflage · Oktober 2026
Bürgerenergie gestaltet gemeinsam die regionale Energiewende.
So wird Wertschöpfung vor Ort gehalten und durch Teilhabe der Menschen die Akzeptanz der Energiewende gestärkt.
Dieser Leitfaden zeigt, wie es geht und wo wir in Sachsen mit der Bürgerenergie stehen.
1. Auflage · Oktober 2026
Eine neue alte Idee
Selbstorganisation im 19./20. JahrhundertDruckseite 4Selbstbestimmung in EnergiethemenDruckseite 5Aus einer Idee wird UnternehmensstrukturDruckseite 10
Bürgerenergie in Sachsen
Was ist BürgerenergieDruckseite 12Situation der Bürgerenergie in SachsenDruckseite 25Gründung einer BürgerenergiegenossenschaftDruckseite 30Konkrete ProjektumsetzungDruckseite 39Best-Practice-Beispiele aus SachsenDruckseite 48Kommunen und BürgerenergieDruckseite 58Potential der BürgerenergieDruckseite 67
Politischer Rahmen und Handlungsempfehlungen
Politische RahmenbedingungenDruckseite 72Politische HandlungsempfehlungenDruckseite 76
Online-Portal
Eine neue alte Idee
Selbstorganisation im 19./20. Jahrhundert
Druckseite 4–5
Selbstorganisation im 19./20. Jahrhundert
Die Idee der genossenschaftlichen Selbstorganisation reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Als Wiege der Genossenschaftsbewegung gilt die sächsische Stadt Delitzsch, in der Hermann Schulze-Delitzsch als Sozialreformer 1849 eine Schuhmachergenossenschaft gründete. Sein Ziel war es immer, Handwerkern und Landwirten durch gemeinsame Wirtschaftsweise bessere Chancen im aufkommenden Industrialisierungsprozess zu ermöglichen. Das Prinzip der Solidargemeinschaft – „Einer für alle, alle für einen“ – bewährte sich besonders in der Landwirtschaft: Genossenschaften ermöglichten es Bauern, gemeinsam Maschinen zu nutzen, Erträge zu vermarkten und so ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu stärken. Auch für das genossenschaftliche Kreditwesen wurde durch die Arbeiten von Wilhelm Haas und Friedrich Wilhelm Raiffeisen der Grundstein gelegt.
Ein weiteres zentrales Anwendungsfeld genossenschaftlicher Strukturen war die Elektrifizierung ländlicher Räume. Ab den 1920er-Jahren, als die flächendeckende Stromversorgung in Städten bereits fortgeschritten war, blieben viele Dörfer noch lange ohne Anschluss an das öffentliche Netz. In dieser Situation gründeten Bürger lokale Elektrizitätsgenossenschaften, um selbst Kraftwerke zu betreiben und Stromleitungen zu verlegen. Diese Initiativen waren nicht nur technisch, sondern auch gesellschaftlich wegweisend: Sie zeigten, dass dezentrale und bürgernahe Lösungen die Energieversorgung demokratisieren und regionale Wertschöpfung sichern können. Eine soziale Innovation also, die ein technisches Produkt so gestaltet hat, dass neue Zielgruppen teilhaben konnten.
Im Rahmen der Energiewende, also mit der Umstellung von zentraler auf dezentrale Erzeugungsstrukturen erlebt das Genossenschaftsmodell eine Renaissance. Bürgerenergieprojekte – etwa in Form von Solargenossenschaften, Windparks in Bürgerhand oder Nahwärmenetzen – knüpfen an diese Tradition an. Sie verbinden wirtschaftliche Teilhabe mit ökologischer Verantwortung und stärken die lokale Autonomie.
Eine neue alte Idee
Selbstbestimmung in Energiethemen
Druckseite 5–9
Der vorliegende Leitfaden beleuchtet, wie moderne Bürgerenergieprojekte organisiert werden können, welche rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu beachten sind und welche Erfahrungen aus der historischen Entwicklung bis heute relevant geblieben sind.
Bürgerenergie beschreibt heute Projekte, bei denen Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und lokale Akteure gemeinsam erneuerbare Energien planen, finanzieren und betreiben. Der Kerngedanke ist klar: Energie soll nicht nur ein Thema großer Unternehmen sein, sondern auch eines derer, die Energie nutzen. Auch sollten Wertschöpfungspotentiale zum Nutzen der jeweiligen Regionen ausgeschöpft werden. So entsteht eine breit getragene Energiewende, die sowohl das Gemeinwohl als auch die lokale Wirtschaft stärkt.
Wer sich an Bürgerenergie beteiligt, übernimmt dabei eine aktive Rolle - nicht nur als Verbraucher, sondern als Miteigentümer oder Kapitalgeber. Das bedeutet: Statt nur Strom zu beziehen, können Menschen selbst mitbestimmen, wie Energie erzeugt wird.
Bürgerenergie geht über die klassische Konsumentenrolle hinaus und ermöglicht eine verantwortungsvolle Teilhabe an der Energieversorgung.
In der Praxis gibt es viele Wege, Bürgerenergie umzusetzen: Energiegenossenschaften, Bürgergesellschaften oder kommunale Beteiligungsmodelle engagieren sich in der Stromerzeugung, im Energievertrieb oder in Wärme- und Mobilitätsprojekten. Die Bandbreite der Unternehmensformen – von der GbR über die GmbH bis zur Genossenschaft – zeigt, wie flexibel Bürgerenergie sein kann. Besonders häufig wird die Genossenschaft als Rechtsform gewählt, da sie das Prinzip der Gemeinschaft und Mitbestimmung ideal verkörpert. Sie ermöglicht es, dass viele Menschen mitmachen und gemeinsam Entscheidungen treffen können – ganz ohne komplizierte Hierarchien.
Bürgerenergie beweist: Die Energiewende ist keine Sache von Experten oder Großkonzernen, sondern eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen können. Jede und jeder kann mitwirken – und so nicht nur die Energieversorgung, sondern auch die eigene Region aktiv mitgestalten.
Es geht vor allem darum, dass Menschen selbst aktiv werden: Sie gestalten Energieprojekte mit, als Miteigentümer oder als Mitentscheider. Wer mitmacht, profitiert nicht nur ökologisch, sondern oft auch wirtschaftlich – etwa durch faire Energiepreise oder Ausschüttungen. Gleichzeitig wächst so die Akzeptanz für erneuerbare Energien, weil die Projekte aus der Region kommen und von Menschen getragen werden, die sich mit ihrer Heimat verbunden fühlen.
Bürgerenergieprojekte sind nicht auf reine Gewinnmaximierung ausgerichtet. Stattdessen stehen Ökologie, Wirtschaftlichkeit und soziale Effekte gleichberechtigt nebeneinander. Es geht darum, etwas Sinnvolles für die Gemeinschaft zu schaffen – und nicht darum, dass Einzelne möglichst hohe Gewinne einfahren.
Ein weiterer zentraler Gedanke ist die regionale Verankerung: Die Projekte entstehen dort, wo die Menschen leben. Der Strom kommt „von hier – für hier“, und die Wertschöpfung bleibt in der Region. Das stärkt nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern auch das Gefühl, gemeinsam etwas zu bewegen.

Bürgerenergie ist eine bunte Mischung von Akteuren: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften arbeiten Hand in Hand. Diese Vielfalt sorgt für ausgewogene Entscheidungen und verhindert, dass einzelne Gruppen zu viel Einfluss haben.
Dabei geht es auch um Demokratisierung: Bürgerinnen und Bürger werden zu Produzenten und Miteigentümern. Die Macht verschiebt sich – weg von großen Konzernen, hin zu Gemeinschaften, die selbst bestimmen, wie ihre Energie erzeugt wird. Das stärkt nicht nur die Energiewende, sondern auch das Gefühl, etwas bewirken zu können. Zusätzlich wird Transparenz geschaffen, da Betriebs- und Kostenstrukturen einsehbar werden.
Bürgerenergie ist mehr als Technik – sie stärkt Demokratie und Gesellschaft. Durch Mitgestaltung und neue Beteiligungsmodelle entstehen zahlreiche positive Nebenwirkungen, wie in nebenstehender Abbildung dargestellt.
Hinter Bürgerenergieprojekten steht großes ehrenamtliches Engagement. Menschen bringen Zeit, Ideen und Tatkraft ein, weil sie gemeinsam für eine faire Zukunft der Energieversorgung einstehen. Das schafft Gemeinschaftssinn und Eigeninitiative. Bürgerenergie zeigt: Jede und jeder kann einen Beitrag leisten – und gemeinsam lässt sich viel erreichen.
In Sachsen wird die Bürgerenergie vor allem von Energiegenossenschaften getragen, die von kleinen, ehrenamtlich organisierten Initiativen bis hin zu bereits professionalisierten Akteuren reichen. Viele Akteure beginnen mit einfachen PV-Dachanlagen, erweitern ihr Portfolio aber schrittweise um komplexe Projekte wie Freiflächen-PV-Anlagen, Windenergie, Speicherlösungen, Wärmeprojekte sowie Mobilitätsangebote. Dabei stößt die Bürgerenergie jedoch auf erhebliche Herausforderungen: Knappe, oft rein ehrenamtliche Kapazitäten bremsen die Umsetzung neuer Ideen und Innovationen aus. Zudem erschweren Bürokratie, häufig wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen und langsame Genehmigungsverfahren, bspw. bei Verteilnetzbetreibern, die Projektentwicklung. Gleichzeitig bieten Kooperationen mit Kommunen oder der Wohnungswirtschaft – etwa bei der Nutzung derer Dachflächen oder der gemeinsamen Planung größerer Anlagen – neue Chancen, erfordern aber klare politische Strategien und aktive Unterstützung.
Dann können sich die positiven Effekte der Bürgerenergie entfalten.
Bürgerenergie stärkt Demokratie und Gesellschaft
Selbstwirksamkeit
Beteiligte erleben direkten Einfluss auf die Energiewende
Demokratie
Mitbestimmung und neue Entscheidungsformen
Akzeptanz
Lokale Projekte mit lokalen Akteuren schaffen Vertrauen und Netzwerke
Soziale Gerechtigkeit
Inklusive Energiewende durch breite Teilhabe
Wirtschaftliche Teilhabe
Regionale Wertschöpfung durch viele kleine Beteiligungen
Wissen und Kompetenz
Praxisnahes Lernen und Erleben rund um Energiethemen
Netzwerke
Regionale Zusammenarbeit stärkt regionale Kreisläufe
Eine neue alte Idee
Aus einer Idee wird Unternehmensstruktur
Druckseite 10–11
Der Anstoß kommt meist aus dem Alltag – etwa durch die Sorge um das Klima, den Wunsch nach Unabhängigkeit von fossilen Energien oder das Interesse, vor Ort etwas zu bewegen. Manchmal ist es ein konkretes Projekt, das den Ausschlag gibt, zum Beispiel der Bau einer Solaranlage oder eines Windrads. Oder es sind Diskussionen in der Kommune über Klimaschutz, die zeigen: Hier kann man gemeinsam etwas verändern. Eine Gruppe von Menschen möchte die Energiewende in ihrer Region selbst in die Hand nehmen und fängt an.
Zuerst geht es darum, die Idee greifbar zu machen. Was soll die Genossenschaft erreichen? Soll sie Strom erzeugen, Wärme liefern oder ein ganzes Quartier versorgen? Ein einfacher Geschäftsplan und eine grobe Kostenübersicht helfen, das Vorhaben realistischer einzuschätzen. Oft arbeiten Initiativen mit erfahrenen Genossenschaften zusammen, um von deren Wissen zu profitieren und Arbeit zu sparen. Wichtig ist auch, früh zu klären, wer welche Aufgaben übernimmt. Wer

organisiert, wer plant, wer verhandelt? Später werden daraus offizielle Rollen wie Vorstand oder Aufsichtsrat. Um die Genossenschaft offiziell zu gründen, braucht es mindestens drei Personen. Gemeinsam erstellen sie eine Satzung, wählen die Verantwortlichen und melden die Genossenschaft beim Genossenschaftsregister an.
Sobald die Genossenschaft eingetragen ist, können die ersten Projekte starten. Meist sind es überschaubare Vorhaben wie Solaranlagen auf Dächern, Beteiligungen an Windparks oder kleine Nahwärmenetze. Solche Projekte helfen, Vertrauen aufzubauen und neue Mitglieder zu gewinnen. Das Geld für die Umsetzung kommt aus den Anteilen der Mitglieder, aus Krediten oder Fördergeldern. Dabei ist es hilfreich, sich mit Experten und anderen Genossenschaften zu vernetzen. Der technische und kaufmännische Betrieb der eigenen Anlagen ist laufende Aufgabe der Bürgerenergiegenossenschaft. Weiterhin müssen regelmäßig Mitglieder informiert, Versammlungen organisiert und Jahresabschlüsse erstellt werden. Auch Steuern, Versicherungen und rechtliche Pflichten gehören dazu. Besonders wichtig ist es, die Mitglieder einzubinden und transparent zu kommunizieren – denn nur so bleibt die Genossenschaft lebendig und erfolgreich.
Die Energiewende braucht mehr als nur neue Technologien – sie braucht Menschen, die sie mit Leben füllen. Sachsen, mit seiner langen genossenschaftlichen Tradition, hat hier eine besondere Chance. Die historischen Wurzeln der Selbstorganisation, die einst Handwerker und Landwirte stärkten, können heute zum Fundament einer modernen, bürgernahen Energieversorgung werden.
Die Herausforderungen sind bekannt: Ehrenamtliches Engagement stößt an Grenzen, rechtliche Hürden bremsen Projekte und die Zusammenarbeit mit Kommunen oder Netzbetreibern erfordert viel Geduld. Dennoch ist es wichtig, Bürgerenergie nicht als Nische, sondern als zentrales Element der Energiewende zu verstehen. Sie schafft nicht nur sauberen Strom, sondern auch Identität, Zusammenhalt und wirtschaftliche Perspektiven vor Ort.
Bürgerenergie in Sachsen
Was ist Bürgerenergie
Druckseite 12–24
Was ist Bürgerenergie?
Bürgerenergie ist kein enger Rechtsbegriff, sondern ein politisch-bewegungsorientierter, flexibler Oberbegriff für Projekte, in denen Bürger vor Ort als Miteigentümer, Kapitalgeber oder Mitglieder auftreten und nicht nur Konsument sind. Typische Leitprinzipien sind regionale Verankerung, Gemeinwohlorientierung, Akteursvielfalt, Teilhabe und die Demokratisierung von Wirtschaftsprozessen im Energiesystem. In der Praxis wird der Begriff Bürgerenergie für Projekte verwendet, bei denen zumindest eine finanzielle Beteiligung für einen breiten Personenkreis ermöglicht wird.
Die EU hat 2018 sowohl die Begrifflichkeiten geprägt als auch Qualitätsmerkmale formuliert. Im Zentrum steht die gleichberechtige Teilhabe aller an der Energiewende und ein Fokus auf das Gemeinwohl.
Auf EU-Ebene sind Energy Communities im „Clean Energy Package“ verankert, insbesondere als „Renewable Energy Communities“ (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften) in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II (EU) 2018/2001 und als „Citizen Energy Communities“ in der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944. In Deutschland finden sich Regelungen zur Bürgerenergie und zur gemeinschaftlichen Nutzung von Energie insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das EnWG enthält mit § 42c insbesondere eine Regelung zur gemeinsamen Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien („Energy Sharing“). Sowohl die Renewable Energy Communites als auch die Citizen Energy Communites basieren auf einer offenen und freiwilligen Beteiligung. Ihr vorrangiger Zweck besteht darin, ihren Mitgliedern oder Anteilseignern oder den Gebieten vor Ort, in denen sie tätig sind, ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen, anstatt vorrangig finanzielle Gewinne zu erzielen. Die Anforderungen an Mitgliedschaft und Kontrolle unterscheiden sich dabei: Mitglieder oder Anteilseigner einer Renewable Energy Community können natürliche Personen, KMU oder lokale Behörden einschließlich Gemeinden sein; die wirksame Kontrolle muss bei Mitgliedern oder Anteilseignern liegen, die in der Nähe der von der Gemeinschaft getragenen Projekte im Bereich erneuerbarer Energien angesiedelt sind. Citizen Energy Communities müssen hingegen wirksam von natürlichen Personen, lokalen Behörden einschließlich Gemeinden oder kleinen Unternehmen kontrolliert werden. Eine bestimmte Rechtsform schreiben die europäischen Vorgaben nicht vor; erforderlich ist jedoch eine rechtlich verselbstständigte Organisation, die im eigenen Namen Rechte ausüben und Pflichten übernehmen kann.

Die Bürgerenergie unterliegt selbstverständlich, wie alle anderen Akteure auch, den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Dabei finden sich zentrale Regelungen für Bürgerenergieprojekte insbesondere im EEG und im EnWG. Im EEG 2023 wird beispielsweise in § 3 Nr. 15 die Bürgerenergiegesellschaft definiert. Für bestimmte Windenergie- und Solaranlagen von Bürgerenergiegesellschaften sieht das EEG unter den Voraussetzungen der §§ 22, 22b EEG Ausnahmen vom Erfordernis einer erfolgreichen Teilnahme an einer Ausschreibung vor. Weiterhin regelt das EEG insbesondere die Voraussetzungen und die Höhe der finanziellen Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien, die für die Wirtschaftlichkeit entsprechender Projekte von wesentlicher Bedeutung sein können. Regelungen insbesondere zu Netzzugang und Netzentgelten sowie zu den Pflichten von Energielieferanten finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Seit dem 1. Juni 2026 regelt § 42c EnWG zudem die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Elektrizitätsverteilernetz („Energy Sharing“) und legt hierfür bestimmte Voraussetzungen fest. Für die konkrete Umsetzung der energiewirtschaftlichen Messung und die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist insbesondere das Messstellenbetriebsgesetzt (MsbG) maßgebend.
Während die rechtlichen Rahmenbedingungen den äußeren Rahmen für Bürgerenergieprojekte abstecken, zeigt sich ihre tatsächliche Vielfalt vor allem in der praktischen Umsetzung vor Ort. In der Realität nehmen Bürgerenergieinitiativen sehr unterschiedliche organisatorische und wirtschaftliche Formen an. Je nach Schwerpunkt, Größe und Zielsetzung engagieren sich Energiegenossenschaften, Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des EEG oder kommunale Beteiligungsmodelle in verschiedenen Geschäftsfeldern – von der Stromerzeugung über den Energievertrieb bis hin zu Wärme- oder Mobilitätskonzepten. Diese Vielfalt an Organisations- und Rechtsformen und Tätigkeitsbereichen spiegelt die zentrale Idee der Bürgerenergie wider: eine dezentrale, gemeinschaftliche und auf das Gemeinwohl ausgerichtete Energiewende, bei der Bürgerinnen und Bürger an Energieprojekten beteiligt sind und an deren wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Vorteilen teilhaben können.
Für Bürgerenergieprojekte kommen unterschiedliche Rechts- und Organisationsformen in Betracht. Neben der eingetragenen Genossenschaft (eG) können eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die GmbH & Co. KG ermöglichen. Diese unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich Haftung, Finanzierung, Mitbestimmung und Gründungsaufwand, wie die Tabelle auf Seite 16 zeigt.
Unternehmensformen der Bürgerenergie
Die Entscheidung für eine Unternehmensform hängt auch davon ab, wie groß das geplante Projekt ist und ob weitere Projekte folgen sollen. Für einzelne - größere - Projekte wird häufig die GmbH und Co. KG gewählt. Die aktive Akteurslandschaft zeigt aber, dass „von unten“ entstehende Bürgerenergieinitiativen, die auf langfristige Wirksamkeit angelegt sind, in der Regel eine Genossenschaft als Grundlage wählen. Daher wird diese im Verlauf dieses Leitfadens in den Vordergrund gestellt.
In Genossenschaften können Menschen vergleichsweise unkompliziert Mitglied werden und sich beteiligen. So werden in unterschiedlichen Regionen Netzwerke geschaffen, die viele Menschen zusammenbringen und ihnen ermöglichen, an der Energiewende mitzuwirken, auch über ein einzelnes Projekt hinaus.
Wir haben eine Struktur gesucht, mit der man immer wieder neue Projekte umsetzten kann, eine Basis für langfristiges Engagement. Außerdem hat uns das Konzept „Ein Mensch - Eine Stimme“ überzeugt.

Jens Heinze Thagetes eG
Unternehmensformen der Bürgerenergie
| Rechtsform | Haftung | Gründungsaufwand | Kapitalbeteiligung der Bürger | Demokratische Struktur | Typische Projektgröße |
|---|---|---|---|---|---|
| GbR | persönliche, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter | gering, grundsätzlich formfrei | eher wenige Personen | vertraglich flexibel gestaltbar | klein |
| GmbH | grundsätzlich nur auf Gesellschaftsvermögen | Notar, Register; 25.000 EUR Stammkapital | üblicherweise begrenzt | grundsätzlich kapitalgewichtet | mittel bis groß |
| GmbH & Co. KG | Kommanditisten grundsätzlich bis zur Haftsumme, haftende Gesellschafterin typischerweise eine GmbH | hoch | viele Kommanditisten möglich | regelmäßig kapitalgewichtet | mittel bis groß (Wind- und PV-Parks) |
| eG | grundsätzlich nur Genossenschaftsvermögen (Nachschusspflicht kann in Satzung ausgeschlossen werden) | Gründungsprüfung, Registereintrag, Prüfverband | für viele Mitglieder geeignet | grundsätzlich gilt 1 Mitglied = 1 Stimme | klein bis groß |
Die Genossenschaft ist eine Rechts- und Unternehmensform, in der sich Personen oder Unternehmen zusammenschließen, um ihre wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen gemeinschaftlich zu fördern, statt primär Gewinne zu maximieren. Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person.
Kennzeichnend ist grundsätzlich das demokratische Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“, unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage. Die Satzung kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Mehrstimmrechte vorsehen. Mitglieder sind zugleich Nutzer, Kapitalgeber und Mitentscheider, was die Mitbestimmung stärkt. Das Kapital ist nicht fest vorgegeben, sondern ergibt sich aus den Geschäftsanteilen, die die Mitglieder zeichnen; ein gesetzliches Mindestkapital besteht nicht. Die Haftung für Verbindlichkeiten der Genossenschaft ist grundsätzlich auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder im Insolvenzfall kann durch die Satzung ausgeschlossen werden.
Genossenschaften werden durch das Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt und müssen in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Mindestens drei Mitglieder schließen sich zusammen und geben sich eine Satzung, in der insbesondere Zweck, interne Strukturen und Regelungen zu den Geschäftsanteilen festgelegt sind. Organe sind grds. Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Bei Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern kann die Satzung auf einen Aufsichtsrat verzichten. Die Generalversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Mitglieder. Häufige Einsatzfelder sind Wohnungsbau, Banken, Energie- und Landwirtschaftsprojekte, bei denen langfristige Stabilität, Mitgliederförderung und gemeinsame Verantwortung im Vordergrund stehen.
Motivationsfaktoren und Auswirkung von Bürgerenergie
Es braucht immer mehrere Menschen, um gemeinsam die Energiewende regional mitzugestalten und sich zu organisieren. Die Motivation zum Loslegen kann unterschiedlich ausgeprägt sein. Dennoch haben wir in den Gesprächen mit den sächsischen Bürgerenergieakteuren wiederkehrende Motive gefunden. Die häufigsten Motive für Engament sind auf den Seiten 19 und 21 dargestellt und nachfolgend erläutert.
Bürgerenergie kann die dezentrale Energiewende sinnvoll ergänzen, da sie sich an demokratischen, sozialen und ökologischen Prinzipien ausrichtet. Im Unterschied zu zentralisierten Energieversorgungsmodellen ermöglicht sie eine aktive Einbindung der Bevölkerung und schafft so nicht nur technische, sondern auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile. 2
Bürgerenergieprojekte zeichnen sich durch aktive Teilhabe statt passiver Duldung aus. Anwohner sind nicht nur Betroffene, sondern aktive Mitmacher. Nicht nur einer allein investiert und profitiert, sondern viele Menschen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten bewirken gemeinsam erst eine Realisierung.
Im Mittelpunkt steht nicht die Gewinnmaximierung einzelner, sondern die Gemeinwohlorientierung. Das bedeutet, dass Ökologie, Ökonomie und soziale Effekte gleichermaßen verbunden werden. Die wirtschaftliche Aktivität steht im Dienst gesellschaftlicher Zwecke wie der günstigen Energieversorgung und dem Klimaschutz. Zusätzlich entstehen Bürgerenergieprojekte im Kontext einer Region und sind häufig von regionalen Akteuren getragen. Das stiftet gemeinsame Identifikation mit neuen Projekten. Die regionale Verortung der Bürgerenergiegemeinschaften hat einen hohen Stellenwert, auch das Engagement einzelner ist getragen von der Verantwortung für die Heimat.
Motive für Engagement in der Bürgerenergie

Umwelt- und Energiepolitik
Öl und Gas befeuert Kriege. Die Sonne ist einfach da, die sollten wir nutzen. Karl-Anton Erath Bürgerenergie Zittau-Görlitz eG
Technisches Know-how
Wir haben so viel technisches Know-how. Da ist es naheliegend, das auch einzubringen. Warum sollen wir anderen überlassen, was wir selber können? Steffen Lötzsch Bürger Energie Erzgebirge eG

Ökonomische Aspekte
Hier steht die Gaspreiskrise als Wendepunkt für den Einsatz für mehr regionale Energie. Es geht darum, ein Angebot zur Teilhabe vieler Menschen zu schaffen.
Wir haben ein Angebot, bei dem man für eine gute Sache perspektivisch auch noch Geld bekommt. Jörg Heinicke Erzgebirgsenergie eG
An Bürgerenergieprojekten beteiligen sich unterschiedliche Akteure: Neben Privatpersonen können regionale Unternehmen, Kommunen, Energiegenossenschaften, Stadtwerke oder Landwirte an Energieprojekten beteiligt sein. Das ermöglicht eine pluralistische Struktur und bringt unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven zusammen. Das gemeinsame Engagement und die gemeinsame Umsetzung können einen langfristigen Mehrwert schaffen. Die klassischen Rollen von Verbraucher und Erzeuger können sich bei Bürgerenergieprojekten stärker miteinander verbinden: Bürgerinnen und Bürger können nicht nur Energie verbrauchen, sondern sich zugleich an deren Erzeugung beteiligen oder selbst Energie erzeugen. Menschen werden damit zu sogenannten Prosumern (Produzenten und Konsumenten).
Damit wirkt Bürgerenergie auch auf das Verbraucherverhalten. Durch eine regionale Gestaltung der Energiewende und die möglichst regionale Vermarktung der Produkte wie Strom oder Wärme werden Abhängigkeiten von großen Versorgungskonzernen verringert. Damit verschiebt sich auch Macht hin zu dezentral organisierten Gemeinschaften, die die Resilienz stärken und Wirtschaftsprozesse demokratisieren. Gleichzeitig entstehen Lernräume für demokratische Prozesse und eigenverantwortliches Handeln.
Bürgerenergie lebt maßgeblich vom freiwilligen Einsatz der Beteiligten. Besonders in der Gründungsphase, oft aber auch langfristig, bringen Menschen Zeit und Know-how ehrenamtlich ein, um Projekte zu
Weitere Motive für Engagement in der Bürgerenergie
Allgemeines Know-how
Das können bspw. konkrete Ausbildungen im Bereich Bürgerenergie oder berufliche Expertise im Bereich der Erneuerbaren Energien sein. Auch Erfahrungswissen durch vorangegangene Pionierprojekte im Energiebereich sind mitunter ausschlaggebend

Zufälligkeit und Zeit
Ich hatte aus beruflichen Gründen mehr Zeit und habe dann Menschen für eine konkrete Umsetzung angesprochen. Patrick Simmel Bürgerenergie Westsachsen eG

Soziale Dynamik
Die Klimabewegung wirkte als Motor für praktische Tätigkeiten. Das konkretes Wirken für die Region soll das "man müsste mal" in konkrete Projekte übersetzten.
Andere Kommunen haben es vorgemacht. Wir schaffen das auch mit der Energieversorgung. Michael Boch Interessengemeinschaft
Energieversorgung Schwarzkollm
initiieren und umzusetzen. Dieses Engagement fördert nicht nur den Gemeinschaftssinn, sondern stärkt auch das Bewusstsein für Selbstwirksamkeit: Die Überzeugung, durch eigenes Handeln etwas bewirken zu können, stärkt langfristig Vertrauen in gesellschaftliche Prozesse.
Durch die konkrete Arbeit an Projekten kommen immer mehr Menschen mit den Themen Energiewende und Bürgerenergie in Berührung. Dies wirkt in die Gesellschaft hinein und motiviert weitere Personen, sich einzubringen. Bürgerenergie wird so zum Katalysator für Selbstwirksamkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Wenn Menschen selber erfolgreich wirken können, stärkt sich deren Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.
Bürgerenergie wirkt also nicht nur in der technischen Umsetzung von Energiewendeprojekten, sondern auch in der Gesellschaft. Weil Menschen sich beteiligen können und so ein Mitgestaltungs- und Mitspracherecht erlangen, wird über diese Teilhabe auch die Demokratisierung unterstützt.

Viele konkrete Bürgerenergiemodelle gelten in der Forschung daher auch als soziale Innovation im Energiesystem. Es handelt sich um neue soziale Praktiken, da Menschen in ein System eingebunden werden, ein System mitgestalten, was eben ohne Bürgerenergie nicht möglich ist. Die aktive Organisation von Bürgerenergie bedeutet, dass neue Beteiligungsmodelle oder Kooperationsformen umgesetzt werden. Es wird also nicht nur eine technische Lösung präsentiert, sondern es werden auch mit Blick auf sozial-gerechte Teilhabe neue Formen des Mit-Machens erprobt. Das sind in der Regel neue Arten der Zusammenarbeit, die vorher noch nicht in dieser Region oder / und noch nicht in dieser Akteurskonstallation stattgefunden haben.3
Gelingensbedingungen für Bürgerenergieprojekte
Bürgerenergieprojekte brauchen einen strukturellen Rahmen bzw. ein Umfeld, in dem diese wirksam und erfolgreich vorangetrieben werden können. Forschungsarbeiten zeigen, dass die Energiewende nicht nur ein technisches Projekt ist, sondern maßgeblich eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Das bedeutet, dass eine aktive Einbindung der Bürgerschaft unabdingbar ist. Die strukturellen Rahmenbedingungen entscheiden darüber, ob dies gut gelingen kann.4, 5
Eine wichtige Rolle spielt die demokratische und lokale Verankerung von Energiewendeprojekten. Bürgerenergiegenossenschaften verfügen über ein hohes Potential, die Energiewende sozial gerechter zu gestalten, weil sie demokratisch organisiert sind und nicht primär profitorientiert handeln. Energiegenossenschaften sind in ihrer Region verwur-
3 Dr. Kathleen Pauleweit, Marieke Koopmann, Freya Endrullis, Johann Grosche - ENGA-GE-Studie Soziale Innovation und Beteiligung von Bürger:innen an der lokalen Energiewende in Deutschland; https://engage.jetzt/sites/engage.jetzt/files/ENGAGE-Report-Web.pdf 4 RIFS Potsdam - Jörg Radtke - Energiewende-Konflikte und Populismus: Zur Rolle lokaler Akteure - https://publications.rifs-potsdam.de/rest/items/item_6003038_1/component/file_6003039/content 5 Das progressive Zentrum - Victoria Luh, Johanna Siebert - Unsere Energiewende? Wie Beteiligung vor Ort die Transformation gestaltbar macht. - https://www.progressives-zentrum.org/wp-content/uploads/2024/05/DPZ_Unsere_Energiewende_Final_Einzelseiten.pdf zelt und können so breite Teilhabe ermöglichen und privates Kapital mobilisieren. Um dieses Potential voll auszuschöpfen, braucht es strukturelle und organisatorische Voraussetzungen. Das können Kooperationen mit Kommunen, Sozialverbänden, Mietervereinigungen oder auch Energieagenturen sein, um gezielt eine bunte Vielfalt an Menschen unterschiedlichster Milieus einzubinden. Zugang zu Kapital mit niedrigen Zinsen bleibt ein wichtiger Faktor, um sozial gerechte Energieprojekte umzusetzen.
Ein zweiter Punkt für erfolgreiche Projekte sind unkomplizierte Beteiligungsformate.6 Es ist entscheidend, dass Bürger von Projekten in ihrer Nähe auch erfahren und einfach mitwirken können. Dafür braucht es niedrigschwellige Zugänge und eine einfache und verständliche Kommunikation. Auch finanzielle und soziale Innovationen wie solidarische Finanzierungskonzepte oder das Energy Sharing bewirken eine breite Teilhabe an Bürgerenergieprojekten.
Frühzeitige Information und ggfls. Konfliktkommunikation schaffen eine gute Voraussetzung für gemeinschaftliche Projekte.3 Auch wenn Beteiligungsverfahren und -veranstaltungen die Prozesse erstmal komplexer machen, so stärken sie nachhaltig das Vertrauen in die betreffenden Energiewendeprojekte. Konflikte bedürfen der Debatte, so kann den notwendigen Informationen Raum gegeben werden für breit getragene und aufgeklärte Entscheidungen.
Kommunen und Regionen sind als „Ort des Geschehens“ der Energiewende in besonderer Verantwortung. Es bedarf der materiellen und immateriellen Beteiligung der Menschen vor Ort, was bedeutet, dass Kommunen dringend mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden müssen, um diesem Bedarf gerecht zu werden. Ohne umfassende Beteiligung der Menschen drohen Energieprojekte aufgrund mangelnder Akzeptanz zu scheitern.
Bürgerenergie in Sachsen
Situation der Bürgerenergie in Sachsen
Druckseite 25–30

Situation der Bürgerenergie in Sachsen
Für die Situationsanalyse wurden in den Jahren 2025 und 2026 alle in Sachsen existierenden Energiegenossenschaften sowie bekannte Gründungsinitiativen für ein Interview angefragt. Mit 15 Personen wurden Gespräche geführt, die aus 18 Genossenschaften bzw. lokalen Gruppen berichteten. Diese Gespräche bilden die Grundlage für nachfolgende Beschreibung der Bürgerenergie in Sachsen.
Die Situation der Bürgerenergie in Sachsen ist geprägt von einer wachsenden und dynamischen Akteurslandschaft. Die Geschäftsfelder bewegen sich über klassische PV-Dach-Anlagen hinaus in Richtung Wärme, Speicher und Quartiersentwicklungen. Bürgerenergieakteure leisten einen relevanten Beitrag zur Energiewende, stoßen jedoch zugleich auf erhebliche regulatorische, organisatorische und kommunikative Hürden, die ihre weitere Entfaltung bremsen.
Erfolgreich umgesetzte Bürgerenergieprojekte sowie die Porträts sächsischer Bürgerenergiegemeinschaften finden sich - laufend aktualisiert - im Online-Bürgerenergieportal, das ab Seite 82 vorgestellt wird.
Akteurslandschaft
Die Bürgerenergie in Sachsen wird überwiegend von Energiegenossenschaften getragen, ergänzt durch lose Initiativen, Gründungsgruppen und zivilgesellschaftliche Netzwerke, die sich teils erst seit wenigen Jahren formieren. Dabei reicht die Spannbreite von kleineren, weitgehend ehrenamtlich geführten Genossenschaften mit wenigen Anlagen bis hin zu bereits professionalisierten Akteuren mit mehreren Beschäftigten und hohen Bilanzsummen.
Charakteristisch ist eine starke Heterogenität hinsichtlich Alter, Größe, Professionalisierungsgrad und regionaler Verankerung der Akteure. Neben langjährig etablierten Genossenschaften existieren junge Initiativen, die noch nach passenden Rechtsformen, Finanzierungswegen und Kooperationspartnern suchen, wobei die Genossenschaftsform als besonders geeignet für schrittweises Wachstum und Mitgliederaufnahme wahrgenommen wird.
Die Mehrzahl der Genossenschaften ist aufgrund zivilgesellschaftlicher Initiativen entstande, also durch Menschen, die sich privat organisiert haben. Weiterhin gibt es zwei Energiegenossenschaften, die im Umfeld von Volksbanken entstanden sind oder auch wie in Delitzsch im nahen Umfeld des lokalen Stadtwerkes.
Die personelle Basis ist mehrheitlich ehrenamtlich, ergänzt um einzelne Teilzeitstellen, während nur wenige Akteure über eine breitere bezahlte Personalstruktur verfügen. Diese knappen Kapazitäten führen dazu, dass vorhandene Ideen und Projektansätze oft nicht im gewünschten Tempo realisiert werden können, was Innovation und die Erschließung neuer Geschäftsfelder spürbar bremst.
Geschäftsfelder
Die überwiegende Anzahl der Bürgerenergiegenossenschaften startete mit Dach-PV-Projekten, da diese technisch vergleichsweise niedrigschwellig, finanziell überschaubar und organisatorisch relativ gut in lokale Strukturen integrierbar sind. Diese Projekte erschließen sonst ungenutzte Dachflächen und schließen Lücken im Ausbau der Erneuerbaren. Diese Projekte ermöglichen für alle gut sichtbare lokale Wertschöpfung.
Mit fortschreitender Existenz weiten und diversifizieren sich die Geschäftsfelder. Neben Dach-PV rücken Freiflächen-PV, Windenergie, Ladeinfrastruktur, Speicherlösungen, Wärmeprojekte und Dienstleistungen (z.B. Beratung, Quartierskonzepte, Mobilitätsangebote) stärker in den Fokus, wobei die Akteure sich schrittweise an größere und komplexere Projekte herantasten. Die umseitige Darstellung zeigt, wie sich die Geschäftsfelder im Verlauf der Tätigkeit des Bestehens von Energiegenossenschaften diversifizieren.
Die Entwicklung verläuft häufig entlang eines Pfades von einfachen zu komplexen Geschäftsmodellen: zunächst einzelne PV-Dach-Anlagen, anschließend Beteiligungen an größeren Freiflächen- oder Windprojekten und perspektivisch sektorengekoppelte Quartierslösungen mit Wärme, Strom, Mobilität und ggf. Energy Sharing. In den befragten Genossenschaften wird deutlich, dass mittelfristig Professionalisierung, die Schaffung bezahlter Stellen und die Umsetzung größerer Projekte explizite Ziele sind, um weitere Geschäftsfelder entwickeln und tragen zu können.
Gleichzeitig erschweren regulatorische und organisatorische Hemmnisse die Geschäftsfeldentwicklung. Genannt werden hohe Bürokratie, häufig wechselnde Rahmenbedingungen, langsame Prozesse bei Verteilnetzbetreibern und langwierige Abstimmungen mit Kommunen, die dazu führen, dass Projekte verzögert oder gar nicht realisiert werden. Weiterhin wird festgestellt, dass im Alltagsgeschäft so für innovative Lösungen zu wenig Zeit bleibt.
Zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten eröffnen sich durch Kooperationsmodelle mit Kommunen. Beispielsweise die Nutzung der Dächer kommunaler Liegenschaften für die Versorgung vor Ort oder die frühzeitige gemeinsame Entwicklung größerer Anlagen mit Bürgerbeteiligung. Gleichzeitig erfordert dies klare politische Beschlüsse, Strategien für PV- und Windflächen, sowie eine aktive Kommunikation der Vorteile lokaler Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung, um Akzeptanz zu sichern.
Langfristig zielt die Bürgerenergie in Sachsen auf integrierte Versorgungskonzepte mit regionaler Wertschöpfung, stabilen Energiekosten und sichtbarem Klimaschutz vor Ort, in denen Bürgerenergiegesellschaften als zentrale Akteure von Strom-, Wärme- und Mobilitätslösungen auftreten. Dafür werden neben passenden rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere Vorfinanzierung, Rechts- und
Steuerberatung, Mustervorlagen, regionale Netzwerke und Anlaufstellen wie Bürgerenergiezentren als notwendige Bausteine gesehen, um neue Geschäftsfelder systematisch erschließen zu können.
Herausforderungen und Bedarfe
Die Akteure der sächsischen Bürgerenergie sehen sich mit erheblichen regulatorischen Hürden konfrontiert. Häufig beklagt werden die Bürokratie, häufig wechselnde Rahmenbedingungen und langsame Genehmigungsprozesse bei Verteilnetzbetreibern. Dazu kommen langwierige Abstimmungen mit Kommunen sowie emotionale Konflikte vor Ort, die durch Polarisierung um Wind- und Freiflächen-PV-Projekte entstehen und die Projektumsetzung verzögern oder verhindern.
Trotz vorhandener Ideen fehlt häufig Zeit für Akquise, Innovation und neue Geschäftsfelder. Es ist daher ein wichtiges Anliegen einiger Bürgerenergieakteure, die Professionalisierung voranzutreiben. Andere wiederum sind mit der ehrenamtlichen Tätigkeit zufrieden und streben diesbezüglich keine Veränderung an.
Aus Sicht der Bürgerenergieakteure benötigen Kommunen ein vereinfachtes Haushaltsrecht, externe Moderationen für Beteiligungsprozesse und einen größeren finanziellen sowie personellen Spielraum. Das wird als hilfreich für gemeinsame Projekte betrachtet, um gemeinsam mit Bürgerschaft, Kommune und Vorhabenträger breit akzeptierte Lösungen zu finden. Insbesondere die Beteiligung von Kommunen an Energiegenossenschaften ist als Thema immer wieder präsent (vgl. Seite 66).
Als zentralen Bedarf machen die befragten Bürgerenergieakteure regionale Netzwerke, stabile und wirksame politische und regulatorische Rahmenbedingungen, beispielsweise mit Blick auf Energy Sharing, den Geltungsbereich der Kundenanlage sowie in der Kommunikationstransparenz mit dem Verteilnetzbetreiber, aus. Es werden außerdem regionale Anlaufstellen für Bürgerenergiebelange als wünschenswert erwähnt, um einen niedrigschwelligen, regionalen Austausch zu allen die Bürgerenergie betreffenden Belangen zu ermöglichen. Sie sollen außerdem den Austausch zu Rechts- und Steuerangelegenheiten sowie zu Musterverträgen ermöglichen.
Bürgerenergie in Sachsen
Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft
Druckseite 30–38
Die ab Seite 18 erläuterten Motive sind häufig die Grundlage für ein weiteres, strukturiertes Vorgehen. Der Wunsch in der regionalen Energiewende aktiv zu werden, macht eine solide Unternehmensstruktur notwendig. Im Bürgerenergiebereich sind das in der Regel Genossenschaften. Diese entstehen typischerweise in einem mehrstufigen Prozess, der von der ersten Idee bis zur rechtlichen Konstituierung reicht.
Initiierung und Motivation
Am Anfang steht eine Gruppe lokal engagierter Bürgerinnen und Bürger, die auf konkrete Missstände wie die Klimakrise, fossile Abhängigkeiten reagieren und die Energiewende vor Ort selbst in die Hand nehmen wollen. Typische Auslöser sind konkrete Projektanlässe wie

geplante PV- oder Windenergieanlagen, die Diskussionen um kommunale Klimaschutzkonzepte, allgemeine Informationsveranstaltungen zur Energiewende sowie der Wunsch nach Selbstwirksamkeit, regionaler Wertschöpfung und demokratischer Mitbestimmung.
Regionale Akteure wie die VEE Sachsen e.V. sowie überregionale Verbände wie das Netzwerk Energiewende Jetzt e.V. und das Bündnis Bürgerenergie e.V. dienen als Anlaufstellen und Informationsquellen und werden bei Bedarf kontaktiert. Zudem bietet der Austausch mit anderen Bürgerenergieaktiven der Region wertvolle Unterstützung.
Planungsphase
In der Planungsphase konkretisiert die Initiativgruppe ihre Geschäftsidee, klärt mögliche Geschäftsfelder (z.B. Stromerzeugung aus Photovoltaik oder Wind, Wärmeversorgung, Quartierskonzepte oder auch Dienstleistungen) und prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Dazu gehören die Erstellung eines ersten Geschäftsplans und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das angestrebte Projekt. Es ist nützlich, wenn diese Planungen entlang eines ersten konkreten Projektes erfolgen können. Es stellt sich dann auch heraus, welche Kompetenzen oder Erfahrungen man weiterhin benötigt, um zielstrebig ans Ziel zu kommen. Von Bedeutung ist, dass die Last des Kümmerns auf vielen verschiedenen Schultern liegt.
Manche Initiativgruppen wenden sich mit ihren Projekten auch an bereits bestehenden Genossenschaften, da vor Ort nicht genügend dauerhaft Aktive sichtbar sind oder das Projekt für eine eigene Gründung zu klein scheint.
Es ist in jedem Fall ratsam mit bereits bestehende Genossenschaften das Gespräch zu suchen, um Synergien auszuloten und ggfls. eine gemeinsame Arbeit an der gleichen Sache zu ermöglichen. So lassen sich langfristig Verwaltungsaufwendungen und -kosten sowie Zeit sparen, die sich dann in Projektentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit oder Mitgliedergewinnung investieren lässt.

Wir haben uns mit einem Dach bei uns vor Ort an die egNEOS als bereits bestehende Energiegenossenschaft gewandt. Für uns wäre der Aufwand einer Gründung aufgrund begrenzter ehrenamtlicher Ressourcen im Ort und fehlender kommunaler Unterstützung, z.B. durch einen Klimaschutzmanager, unverhältnismäßig hoch gewesen. Felix Panitz Umweltinitiative Sohland
In Sachsen nutzen sowohl die Bürgerenergie Taucha als auch die Bürgerenergie Landkreis Leipzig die bestehende Struktur der Energiegenossenschaft Leipzig. Sie gehören wirtschaftlich und juristisch zur Energiegenossenschaft Leipzig EGL eG. Sie werden von der EGL als regionale Niederlassungen geführt und treten unter einer eigenen regionalen Bezeichnung auf. Rechtsträger bleibt die EGL eG. Auch die Gründungsinitiative in Doberschütz (Nordsachsen) strebt diese Art der Zusammenarbeit an.
Durch solche Kooperationen können die regionalen Initiativen auf bestehende Strukturen einer Genossenschaft, etwa Vorstand, Buchhaltung und Mitgliederverwaltung, zurückgreifen und zugleich die Projektentwicklung vor Ort organisieren.
Da jede Genossenschaft einem Prüfverband angehören muss, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu empfehlen. Formal müssen für den Gründungsprozess eine Satzung und ein Geschäftsplan erstellt werden. Diese werden im Lauf des Gründungsprozesses mit dem zukünftigen Prüfverband abgestimmt, auch auf Musterentwürfe kann in der Regel zurückgegriffen werden. Es ist auch hilfreich, die Satzungen anderer Genossenschaften zu lesen und zu vergleichen, um so seine eigenen Ideen und Vorstellungen zu schärfen und sich über Feinheiten mit den Mitwirkenden abzustimmen.
Konkrete Unterstützungsangebote bzw. Informationsmaterial für das
Gründungsprozedere finden Sie beispielsweise beim Netzwerk Energiewende Jetzt e.V. und direkt bei Prüfverbänden.
Wichtig ist, dass in der Gründungsgruppe auch die möglichen Verantwortungsrollen besprochen werden. Es braucht Personen, die im Vorstand und im Aufsichtsrat mitwirken und sich für diese Ämter zur Verfügung stellen. Für die Arbeit in der Leitung einer Genossenschaft, auch wenn diese anfänglich oder dauerhaft im Ehrenamt erfolgt, sollten die notwendigen unternehmerischen Kompetenzen abgebildet sein. Dazu gehören technisches und kaufmännisches Verständnis ebenso wie Verwaltungserfahrung oder Kompetenzen in Organisationsentwicklung oder Öffentlichkeitsarbeit.
Konstituierung
Entscheidet sich die Gruppe für die Gründung einer Genossenschaft, richtet sich die Gründung nach den Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes (GenG). Erforderlich sind mindestens drei Gründungsmitglieder, die Erarbeitung einer Satzung mit Regelungen zu Zweck, Mitgliedschaft, Geschäftsanteilen, Organen und Gewinnverwendung sowie der Beitritt zu einem Prüfungsverband. Die eigentliche Konstituierung erfolgt in der Gründungsversammlung, in der die Satzung beschlossen, Vorstand und gegebenenfalls Aufsichtsrat gewählt und der Beitritt zum Prüfungsverband bestätigt werden; anschließend melden die Vorstandsmitglieder die Genossenschaft für die Eintragung in das Genossenschaftsregister an. In der Phase bis zur tatsächlichen Eintragung trägt die Genossenschaft das Kürzel „eG i.G.“ und ist noch keine voll rechtsfähige juristische Person. Die Vorstandsmitglieder haften in dieser Zeit persönlich für Verbindlichkeiten der Genossenschaft und sollten daher in dieser Zeit keine Geschäfte im Namen der Genossenschaft tätigen, die über die notwendigen (bspw. Veranlassung der Eintragung ins Register) hinausgehen.
Der Vorstand einer Energiegenossenschaft führt das Tagesgeschäft und vertritt die Genossenschaft nach außen.
Zentrale Aufgaben sind die Festlegung und Umsetzung strategischer Ziele, Planung und Organisation des laufenden Geschäftes unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Risikomanagements. Verträge werden entsprechend der Vertretungsregeln von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Auch über die Aufnahme von neuen Mitgliedern oder die Zeichnung weiterer Anteile entscheidet der Vorstand. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat gehört ebenso zu den Vorstandsaufgaben.
Der Aufsichtsrat ist ein von der Generalversammlung gewähltes Kontrollgremium und überwacht und berät den Vorstand in seiner Arbeit und prüft die notwendigen Berichte für die Generalversammlung oder den Jahresabschluss. Der Aufsichtsrat beruft auch die Generalversammlung ein. Über die Regelung des GenG hinausgehende Festlegungen trifft eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.
Erste Projekte Nach der Eintragung beginnt die Genossenschaft mit der Umsetzung ihrer ersten Projekte, die sich im besten Fall schon während der vorangegangenen Schritte konkretisiert haben. In der Vergangenheit waren das für junge Genossenschaften häufig PV-Dachanlagen. Aber auch größere Projekte wie Windenergieanlagen oder Nahwärmenetze können erste Genossenschaftsprojekte sein. Es ist nützlich, wenn das erste Projekt ein überschaubares und gut kommunizierbares Projekt mit regionaler Verankerung ist. So lässt sich Vertrauen aufbauen, Erfahrung im Projektmanagement sammeln und neue Mitglieder gewinnen.
In dieser Phase werden konkrete Investitionsentscheidungen getroffen, Finanzierungsmodelle umgesetzt (Mitgliedsanteile als Eigenkapital, ggf. Bankkredite, Fördermittel) und Verträge mit Partnern wie Kommunen oder Flächeneigentümern geschlossen. Die meisten Dinge machen die neu Verantwortlichen möglicherweise zum ersten Mal, es ist also häufig so, dass die Risiken bewusst klein gehalten werden. Das bei den mitwirkenden Akteuren vorhandene technische oder regulatorische Know-how bzw. persönliche Kontakt zu Kommunen, Landwirten oder Handwerksbetrieben hat den Genossenschaften immer geholfen bzw. die ersten Projekte überhaupt erst ermöglicht. Auch Unterstützungsnetzwerke von Bürgerenergie-Aktiven anderer Regionen werden als hilfreiche Ansprechpartner bei konkreten Detailfragen erlebt. Genossenschaften, die das nicht erlebt haben, sehen im Rückblick, dass mehr Wissen und externe Unterstützung in der Startphase dazu geführt hätten, schneller oder mit mehr Projekten voranzukommen.
Betrieb und Weiterentwicklung
Im laufenden Betrieb sichert die Genossenschaft den technischen und kaufmännischen Betrieb ihrer Anlagen, erfüllt Berichtspflichten gegenüber Mitgliedern, Prüfungsverband und Registergericht und entwickelt interne Strukturen und Prozesse weiter. Eine transparente Mitgliederkommunikation und aktive Mitgliederbeteiligung sind in der Regel zentrale Elemente der genossenschaftlichen Unternehmensphilosophie. Ein begleitendes Steuerbüro zu finden kann eine Herausforderung darstellen und sollte frühzeitig angestrebt werden.
Als Unternehmen sollten Bürgerenergiegenossenschaften dauerhaft an ihrer Geschäftsfeldentwicklung arbeiten, um lohnende Projekte frühzeitig zu erkennen und zu akquirieren. Je nach anfänglichem Betätigungsfeld kann das sowohl die vollständige neue Erschließung von Geschäftsfeldern sein oder aber nur eine spezifische Anpassung. Insbesondere die schnellen Änderungen in der Energiegesetzgebung machen dies notwendig.
Regelmäßige Verwaltungsaufgaben und Formalia
In folgender Übersicht wird erkenntlich, welche wiederkehrenden Verwaltungsaufgaben in einer Genossenschaft mindestens anfallen. Die
Aufzählung kann je nach Projektportfolio natürlich auch weitaus umfangreicher sein, das ist also nicht abschließend zu verstehen.
Generalversammlung
- grundsätzlich innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
- Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggfls. Anhang)
- Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats
- Wahlen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern (falls nach Gesetz oder Satzung anstehend)
- Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses (z.B. Rücklagenbildung, Ausschüttung) oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages
- Information über aktuelle Projekte und zukünftige Pläne
- Einladung mit Tagesordnung in der durch die Satzung bestimmten Weise mit einer Frist von mindestens zwei Wochen
- Niederschrift über die Generalversammlung nach den gesetzlichen Vorgaben

Jahresabschluss und Steuererklärung
- nach Ende des Geschäftsjahres; der Jahresabschluss und der Lagebericht sind grundsätzlich innerhalb der ersten fünf Monate des folgenden Geschäftsjahres aufzustellen
- Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) durch den Vorstand, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Steuerberaters
- Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes (soweit ein solcher besteht) durch den Aufsichtsrat
- Abgabe der erforderlichen Steuererklärung (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer)
- Offenlegung der gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegungsunterlagen im Unternehmensregister
- Einhaltung der steuerlichen und handelsrecthlichen Fristen (z.B. Abgabe der Steuererklärung bis 31.07. des Folgejahres)
- Durchführung der genossenschaftsrechtlichen Pflichtprüfung durch den zuständigen Prüfungsverband nach Maßgabe der §§ 53 ff. GenG
Genossenschaftsregister und Meldungen
- bei eintragungspflichtigen Änderungen
- Anmeldung registerpflichtiger Änderungen, insbesondere im Vorstand und bei der Vertretungsbefugnis
- laufende Führung und Aktualisierung der Mitgliederliste durch den Vorstand ggfls. Anpassung der Satzung (z.B. bei neuen Geschäftsmodellen)
- Einreichung bzw. Anmeldung der gesetzlich erforderlichen Unterlagen und Änderungen (z.B. Protokolle, neue Satzungsfassung) beim zuständigen Amtsgericht
- Bei Satzungsänderungen: Beschlussfassung und Eintragung in das Genossenschaftsregister; die Satzungsänderung wird grundsätzlich erst mit der Eintragung wirksam.
Mitgliederverwaltung
- Laufend, mit jährlicher Aktualisierung
- Verwaltung der Mitgliederdaten (Adressen, Anteile, Ein- und Austritte)
- Versand von Einladungen, Protokollen und Informationen sowie Bereitstellung erforderlicher Unterlagen
- Bearbeitung von Beitritten, Kündigungen und Veränderungen der Beteiligung mit Geschäftsanteilen
- Führung der Mitgliederliste
- Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO) Dokumentation der für die Mitgliedschaft und Beteiligten relevanten Vorgänge
Versicherungen und Haftung
- Jährliche Überprüfung
- Prüfung und ggf. Anpassung geeigneter Versicherungen, z.B. Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht-, Technik- oder D&O-Versicherungen
- Risikomanagement und Dokumentation entsprechend Art und Umfang des Geschäftsbetriebs
- Einhaltung der Versicherungspflichten nach GenG
Anlagenbetrieb
- vertragsgemäß
- Erstellung und Prüfung erforderlicher Abrechnungen
- Prüfung von Vergütungen, Zahlungen und Verträgen
- ggf. Vertragsanpassungen
- Überwachung technischer, vertraglicher und regulatorischer Anforderungen
- Einhaltung relevanter Fristen und Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen
Bürgerenergie in Sachsen
Konkrete Projektumsetzung
Druckseite 39–47
Projekt identifizieren
Um ein möglichst erfolgreiches Projekt in den Fokus zu rücken, können folgende Fragestellungen hilfreich sein:
- Welche energetischen Lücken oder Potenziale gibt es in der Kommune / im Umfeld? Gibt es ungenutzte Dachflächen auf Schulen, Turnhallen, Feuerwehrhäusern? Gibt es dort Versorgungsbedarfe?
- Gibt es kommunale Klimaschutzziele, die durch Bürgerenergie unterstützt werden können?
- Besteht Interesse in der Bevölkerung an erneuerbaren Energien oder lokaler Wertschöpfung?
Daraus lässt sich ein konkreter Projektvorschlag entwickeln, mit dem man in erste Sondierungsgespräche mit den Eigentümern gehen kann. Für PV-Dachanlagen sind insbesondere die Eckdaten zum Standort (Dachfläche, Statik, Ausrichtung, Dacheindeckung) relevant, so wie die umsetzbare Größenordnung und deren Verhältnis zum Bezugsbedarf vor Ort. Weiterhin sollte eine Idee formuliert werden, wie der vor Ort erzeugte Strom verwendet werden kann (Mobilität und Wärme). Dem potentiellen Projektpartner kann so ein erster Eindruck vom konkreten Nutzen vermittelt werden. Auch die gegenseitige Motivation und daraus abgeleitete Erwartungshaltungen (insbesondere Preisniveau und Preisstabilität) sollten besprochen werden. Als Genossenschaft ist es zu Anfang wichtig, die regionale Verankerung und das gemeinwohlorientierte Wirtschaften als Alleinstellungsmerkmal in den Fokus zu rücken.
In die Planungsphase übergehend kann auch eine erste Machbarkeitsprüfung eine Entscheidungshilfe sein. Hier stellt sich allerdings die Frage, wie groß der Aufwand hierfür ist und welcher der beteiligten Akteure die Kosten dafür übernimmt. Bei kleineren Projekten ist das Abwägen möglicherweise auch durch fachkundige Einschätzung möglich.
Bevor es in die Detailplanung geht, sollte immer sichergestellt werden, dass man als Bürgerenergieakteur auch Zugang zur Fläche erhält. Das heißt im Kontext von PV-Dachanlagen, dass ein Dachnutzungsvertrag mit dem Flächeneigentümer abgeschlossen werden muss. Für größere Projekte oder Beteiligungen wird Art, Umfang und Form der Zusammenarbeit und eine Risikoverteilung ebenso möglichst rechtsicher festgelegt. Im Detail kann das für jedes Projekt auch unterschiedlich sein, da die Genese einer Zusammenarbeit immer divers ist.
Wirtschaftlichkeit prüfen
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist entscheidend für den Erfolg des Projekts. Unabhängig davon, ob es sich um Strom-, Wärme- oder Beteiligungsprojekte handelt, müssen Investitions- und Betriebskosten genau kalkuliert werden. Der Aufwand dafür ist je nach Projektgröße unterschiedlich und auch die Erlösseite variiert je nach Projekt:
- Stromprojekte: Einspeisevergütung (EEG), Direktvermarktung, Mieterstrommodelle oder Eigenverbrauch
- Wärmeprojekte: Wärmeverkauf an Abnehmer (z. B. über Wärmelieferverträge)
- Beteiligungen: Dividenden, Zinsen
Eine realistische Amortisationsrechnung sollte verschiedene Szenarien berücksichtigen. Darin sollte auch ein worst-case definiert werden und daraus folgende rote Linien der Wirtschaftlichkeit. Je nach eintretender und derzeit hochdynamischer Vermarktungssituation, kann sich die Amortisationszeit wesentlich verändern. Insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung können Fördermittel (z. B. KfW-Kredite, Landesprogramme) die Wirtschaftlichkeit ggfls. verbessern.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist immer auch dynamisch, denn mit voranschreitender Planung ändern sich im Projektverlauf Parameter. Der ungefähre Rahmen sollte aber frühzeitig festgezogen sein, damit Ausstiegspunkte frühzeitig erkannt werden können. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eine Grundlage für die umzusetzenden
Finanzierungskonzepte. Auf laufende Aktualisierung ist zu achten.
Projektfinanzierung
Die Finanzierung ist oft der entscheidende Faktor für die Umsetzung. Bürgerenergieprojekte können auf unterschiedlichen Wegen realisiert werden. Reine Eigenkapitalprojekte aus Genossenschaftsanteilen sind ebenso denkbar wie eine Mischung aus Eigenkapital, Fremdkapital und Fördermitteln. Das Eigenkapital stammt aus den Genossenschaftsanteilen der Mitglieder, oder aus von Mitgliedern zur Verfügung gestellten Nachrangdarlehen. Falls das Eigenkapital nicht ausreicht, können Nachrangdarlehen von Unterstützern (z. B. lokalen Unternehmen oder Stiftungen) oder Bankkredite (z. B. über die KfW oder regionale Banken wie die GLS Bank) hinzugezogen werden. Nachrangdarlehen sind dabei besonders attraktiv, da sie oft zinsgünstiger sind und die Genossenschaft nicht mit Sicherheiten belasten.
Ein detaillierter Finanzierungsplan sollte aufzeigen, wie sich die Kosten aufteilen und wann welche Mittel fließen. Weiterhin können, wenn zugänglich, Fördermittel ein entscheidender Faktor in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit sein. Wichtig ist auch, Rücklagen für Wartung und unvorhergesehene Ausgaben einzuplanen. Transparenz gegenüber den Mitgliedern – etwa durch eine realistische Renditeprognose – stärkt das Vertrauen und erleichtert die Kapitalakquise.
Flächensicherung / Detailplanung
Sind eine grobe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und eine erste Finanzplanung positiv, gilt es, den Zugang zu den relevanten Flächen zu sichern. Dazu gehört die Verhandlung von Vertragswerken, wie etwa Nutzungsverträge für Dächer oder Flächen, die Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber sowie die Reservierung des Netzanschlusses. Das sind wesentliche Schritte, um die rechtliche und regulatorische Machbarkeit zu gewährleisten.
Für eine Detailplanung sind ggfls. Fachunternehmen einzubinden. Diese erstellen konkrete Angebote und führen die notwendigen Installationen aus. Mit der Vorlage konkreter Angebote ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erneut zu prüfen. Hierzu zählen die Kalkulation der Investitions- und Betriebskosten, die Klärung des Stromvertriebs – etwa durch Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Einspeisevergütung – sowie die Berechnung der Amortisationsdauer. Nur so lässt sich die Rentabilität des Projekts sicherstellen.

Umsetzung
Die konkrete Projektumsetzung hängt selbstverständlich vom umzusetzenden Projekt ab. Das kann möglicherweise durch Kompetenzen in der Genossenschaft erfolgen, aber auch mehrheitlich durch eingekaufte Leistungen dargestellt werden. Diese müssen gegebenenfalls koordiniert werden. Sollten Teilleistungen in Eigenleistung erfolgen, ist abzusichern, dass die ausführenden Personen die notwendige Sachkenntnis haben.
Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der Projektumsetzung von Energiegenossenschaften spielt die Öffentlichkeitsarbeit eine zentrale Rolle, um regionale Unterstützung zu gewinnen. Dazu gehören die regelmäßige und transparente Information der Mitglieder über Projekte, Finanzen und Termine – etwa durch Newsletter oder digitale Updates. Informationsveranstaltungen bieten Interessierten die Möglichkeit, sich vor Ort über Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren und Fragen zu stellen.
Zudem ist eine gezielte Pressearbeit wichtig: Pressemitteilungen zu Meilensteinen oder Veranstaltungen erhöhen die Sichtbarkeit und schaffen Vertrauen. Gleichzeitig sollten bei Finanzierungsmodellen wie Nachrangdarlehen die Verträge frühzeitig vorbereitet werden, um potenziellen Investoren Sicherheit zu bieten. Durch diese Maßnahmen können Energiegenossenschaften ihre Ziele bekannt machen und eine breite Mitgliederbasis gewinnen.
Die Mitgliederkommunikation spielt ebenfalls eine wichtige Rolle: Durch regelmäßige Berichte über Erträge, laufende Projekte und geplante Vorhaben bleiben die Mitglieder informiert und können sich aktiv einbringen. Transparente Kommunikation über Projektfortschritte schafft Vertrauen und stärkt die Bindung zur Genossenschaft. Die passenden Formate für die Kommunikation muss ein Bürgerenergie-Team jeweils für sich herausfinden und entsprechend gestalten. Das können Pressemitteilungen an die regionale Zeitung, die Amtsblätter sein, oder auch Social-Media-Profile unterschiedlichster Plattformen sein. Hier ist wichtig, zu überlegen, welche Gruppen erreicht werden sollen und wie eine Ansprache dafür gestaltet sein muss.
Betrieb und Weiterentwicklung
Im Rahmen der Projektumsetzung von Energiegenossenschaften sind nicht nur die Planung und der Bau von Anlagen entscheidend, sondern auch deren langfristiger Betrieb sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung. Ein zentraler Aspekt ist der Anlagenbetrieb, der die regelmäßige Wartung, das Monitoring der Leistung sowie ein effizientes Störungsmanagement umfasst. Nur so lässt sich eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieerzeugung sicherstellen.
Zudem ist die Prüfung neuer Geschäftsfelder – wie etwa Mieterstrommodelle, Wärmeversorgung oder Lösungen für E-Mobilität – ein wichtiger Schritt, um die Genossenschaft zukunftsfähig aufzustellen und weitere Wertschöpfungspotenziale zu erschließen. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur der Bestand gesichert, sondern auch die Basis für nachhaltiges Wachstum gelegt. Ein aufmerksamer Blick auf politische und regulatorische Veränderungen ist unerlässlich für ein stabiles Wirtschaften.
Kommunikation und Pressearbeit
Erfolgreiche Bürgerenergie-Projekte brauchen mehr als gute Ideen – sie brauchen eine klare, zielgruppengerechte Kommunikation. Zuerst sollten die Zielgruppen definiert werden: Bürgerinnen und Bürger, Anwohner, politische Entscheider oder Behörden. Die Ziele können sein: Informieren, Mitglieder werben, Interesse wecken oder die lokale Debatte steuern.
Im Allgemeinen gilt: Lokalredaktionen bieten hohe Glaubwürdigkeit. Es ist also lohnend, persönliche Kontakte zum richtigen Ansprechpartner aufzubauen. Themenspezifische Veranstaltungen der Region bieten eine gute Möglichkeit, solche Kontakte zu knüpfen.
Eine eigene Pressemitteilung zur Entwicklung der Bürgerenergiegemeinschaft oder einem Projekt bedarf des sorgfältigen Schreibens. Eine Pressemitteilung muss Neuigkeiten enthalten, die für Leser relevant sind. Journalisten müssen aus einer Vielzahl von Informationen filtern und auswählen.
Prinzipiell gilt, dass Inhalte dann von Interesse sind,
- wenn sie aktuell sind,
- wenn sie exklusiv sind,
- wenn sie Superlative oder
- konkret nützliche Informationen mit sich bringen.

Eine gute Pressemitteilung folgt dem immergleichen Schema: Überschrift und Unterüberschrift beschreiben gemeinsam den Inhalt, wobei die Überschrift als Vorschlag für die Schlagzeile möglichst lebendig formuliert sein muss. Im Kern der Nachricht, dem sogenannten Lead, werden die W-Fragen (Wer? Was? Wann? Wo? Wie?) in der Regel im Perfekt beantwortet. Im Hauptteil wird in sachlicher und informativer Sprache das Warum erläutert. Prägnante Zitate ergänzen, ohne zu wiederholen, was bereits erklärt wurde.
Neben Pressemitteilungen an Lokalzeitungen können auch soziale Medien für Kommunikationsarbeit genutzt werden. Hier sind die unterschiedlichen Zielgruppen in den Blick zu nehmen und abzuwägen, was für das eigene Unternehmen passend erscheint. Auch regionale Heimatvereine können als Multiplikatoren wirken. Amtsblätter erreichen ältere Zielgruppen zuverlässig, sind aber ggfls. kostenpflichtig, da Artikel wie Werbung bewertet werden.
Wichtig ist, den Nutzen für die Leser zu erklären – etwa durch konkrete Argumente wie Kostensenkungen oder Klimaschutz. Authentizität und die Nutzung der Vielfalt der Kanäle tragen dazu bei, dass die Energiewende gelingt.
Unabhängig vom verwendeten Medium empfiehlt es sich in der Kommunikation, fünf Regeln für klare Botschaften zu beherzigen:
- Starke Verben („Wir bauen“ statt „Es gibt“),
- Adjektive nur sparsam und mit Fakten belegt verwenden,
- Nominalstil vermeiden („Einspruch kann eingelegt werden“ statt „Die Ablehnung unterliegt der Einspruchsmöglichkeit“),
- Sätze kurz halten (max. 16 Wörter) und konkret schreiben („120 Anwohner diskutierten“ statt „eine große Gruppe versammelte sich“),
- Fachjargon ohne Erklärung, reiner Werbetext oder fehlender lokaler Bezug sollten vermieden werden.

Bürgerenergie in Sachsen
Best-Practice-Beispiele aus Sachsen
Druckseite 48–57
Dach-PV-Anlagen
Aufdachanlagen sind häufig erste Projekte der Bürgerenergiegenossenschaften. Das liegt daran, dass Dachanlagen vergleichsweise schnell umzusetzen sind, mit einer wirklich hohen Akzeptanz einhergehen und relativ leicht ein konkreter Nutzen – also die Stromversorgung vor Ort - umgesetzt werden kann.
So hat die Bürger Energie Erzgebirge eG (gestartet als Bürger Energie Drebach) 2014 auf dem Planetarium in Drebach 17,875 kWp installiert und betreibt diese seither. Danach sind weitere Dachprojekte hinzugekommen. Eine besonders charmante Synergie hat sich 2022 mit einer Dachanlage auf den Funktionsgebäuden des Freibad Burkhardtsdorf ergeben. Die nach Südost und Südwest installierten Module versorgen die Pumpen und Heizungen des Bades sowie die Gastronomie.


Der Großteil des Stromes wird hier direkt vor Ort verbraucht.
Die WirMachenEnergie eG aus dem Landkreis Mittelsachsen hat 2024 eine Dachanlage mit 230 kWp auf den Dächern der Freiberger Werkstätten „Friedrich von Bodelschwingh“ des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens im Kirchenbezirk Freiberg e.V. installiert. Der erzeugte Strom wird größtenteils vor Ort in den Werkstätten verbraucht. Eine Ladesäule ist ebenfalls integriert. Ein Zwei-Preissystem setzt Anreize für die Nutzung dann, wenn die Anlage mehr Strom produziert, als vor Ort verbraucht wird.
Die Umsetzung war deshalb möglich, weil das Diakonische Werk entschlossen mitgewirkt hat und die Umsetzung aktiv vorangetrieben hat. Spezifische Vertragsabstimmungen und später konkrete Umsetzungsabsprachen fordern Zeit und Nerven auf beiden Seiten und können nur gelingen, wenn wirklich beiden Parteien aktiv mitwirken und „mitziehen“. Dieses Dachprojekt war das zweite Projekt dieser Bürgerenergiegenossenschaft. Die notwendigen Finanzmittel sind ausschließlich über die Mitgliedschaft zusammengekommen. Das ist hauptsächlich über Mitgliedsanteile geschehen und in einem kleinen Umfang auch über Nachrangdarlehen (vgl. Infobox auf Seite 41) der Mitglieder.
Die Energiegenossenschaft Leipzig (EGL) hat auf einem genossenschaftlichen Neubauwohnprojekt am Lindenauer Hafen in Leipzig ein Mieterstrommodell umgesetzt. Dort versorgen 22,7 kWp installierter Leistung die Mieter. Der Reststrom wird als Ökostrom von der EGL geliefert, die somit Vollversorger für das Gebäude ist. Die Initiative für das Projekt ging vom Wohnprojekt aus, seit Inbetriebnahme nehmen alle Mietparteien teil.

Geeignete Partner für Dach-PV-Anlagen können Kommunen, Unternehmen, Vereine oder auch Wohneigentümergemeinschaften sein. Das Potential insbesondere im Mehrfamilienhaus ist immens hoch – gerade mal 0,3 %7 der Mehrfamilienhäuser sind mit Mieterstromprojekten / gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung ausgestattet.
Wichtige Voraussetzung ist in jedem Fall: Der Dacheigentümer muss wollen und die notwendige Vertrags- und Abstimmungsarbeit aktiv unterstützen und mit vorantreiben und die Bewohnerschaft sollte das Projekt möglichst durch den Strombezug unterstützen.
Freiflächen-PV-Anlagen
Die Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eG (eGNEOS) hat im September 2021 eine 749 kWp-Freiflächen-PV-Anlage in Bobritzsch-Hilbersdorf im Landkreis Mittelsachsen eingeweiht. Der Projektentwickler Sabowind GmbH aus Freiberg hatte der egNEOS das Angebot unterbreitet, die Anlage zu erwerben. Eine Anlage dieser Größenordnung hatte eine feste Vergütung erhalten und konnte ohne Teilnahme an der Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur realisiert werden. Wesentliche Grundlage für das Zustandekommen des Projektes war ein durch längere Bekanntschaft bestehendes Vertrauensverhältnis zwischen dem Projektentwickler und der Energiegenossenschaft. Die Kommunikation im Ort hat die egNEOS übernommen und mit einer Postwurfkampagne, Online-Veranstaltungen sowie Terminen vor Ort um Vertrauen und Unterstützung geworben und im Projekttagebuch8 den Bau dokumentiert.
Das notwendige Kapital wurde problemlos in zwei Zeichnungsrunden eingesammelt. Die Mitgliedschaft der egNEOS ist somit gewachsen. Auch die direkte Anwohnerschaft hat diese Möglichkeit der Beteiligung genutzt. Eine Beteiligung war nach dem Bausteinprinzip möglich. Mit einem Baustein hat man sowohl Mitgliedsanteile der Genossenschaft erworben als auch eine Darlehenssumme zur Verfügung gestellt.
Die Bürger Energie Erzgebirge eG hatte in Kooperation mit der Bürgerwerke eG die Projektentwicklung einer 2 MW Agri-PV-Freiflächenanlage auf den Weg gebracht. Die diesbezüglich ausstehende beihilferechtliche Genehmigung der im sogenannten „Solarpaket 1“ genannten Änderungen des EEG vom August 2024 erschweren das Vorhaben. Ohne den eigentlich im EEG vorgesehen Zuschlag für Agri-PV-Freiflächen, die eine Doppelnutzung von Grün- oder Ackerland erlauben, ist ein wirtschaftlicher Betrieb in dieser Größenordnung kaum realisierbar, insbesondere bei langen Wegen zum Netzverknüpfungspunkt und sinkenden Einspeisevergütungen.
Im Bürgersolarpark Lüptitz, bei Leipzig, wurde 2021 eine Altanlage der überregional agierenden Solverde Bürgerkraftwerke Energiegenossenschaft eG durch eine Agri-PV-Anlage ersetzt. Es entstand eine moderne 1046 kWp starke Agri-Photovoltaik-Anlage mit einachsignachgeführtem Tracker, bifazialen Modulen und 12 m Reihenabstand. Dadurch ist bei gleicher Leistung weniger Fläche als vorher belegt. So wird parallel Landwirtschaft, hier in Form von Weißklee, Hecken und Bienen möglich. Dieses Repoweringprojekt war das erste dieser Art in Deutschland.9 Bürgerbeteiligung erfolgte über Genossenschaftsanteile und Nachrangdarlehen der Mitglieder von Solverde.

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) kombiniert die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen mit der gleichzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung derselben Fläche, etwa für den Anbau von Nutzpflanzen oder Weidewirtschaft. In Deutschland regelt die DIN SPEC 91434 die technischen Anforderungen, wie eine Mindestaufhöhung der Module, um Ernteerträge nicht wesentlich zu beeinträchtigen und eine Doppelnutzung zu ermöglichen. Diese Technologie mindert Flächenkonflikte zwischen Landwirtschaft und Energiewende und erhöht die Flächeneffizienz.
Wind
Ein genossenschaftliches Windrad mit einer Leistung von 3 MW hat die egNEOS 2015 in Betrieb genommen. Das Windrad steht im Windpark Streumen bei Riesa in der Gemeinde Wülknitz. Die Genossenschaft hat über Anteile und Darlehen reichlich 1,5 Mio. Euro dafür eingesammelt.10

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Die Sachsenkraft Plus GmbH hat in Pockau-Lengefeld für den Windpark „Blaue Taube“ Ende 2025 eine Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nr. 15 EEG gegründet und so zahlreiche natürliche Personen aus der näheren Umgebung eingebunden. Sowohl die egNEOS, die Erzgebirgsenergie eG als auch die WirMachenEnergie eG beteiligen sich an dem Projekt und ermöglichen so eine Beteiligung am Windpark, die auch mit geringen Investitionssummen möglich wird.
Des Weiteren gibt es in Sachsen einige Kooperationen von Vorhabenträgern und Energiegenossenschaften, die sich derzeit noch im Genehmigungsprozess oder in einer Phase der Anbahnung befinden.
Wärmeversorgung
Seit Ende 2023 liefert die egNEOS Wärme für die Neue Waldorfschule Dresden. Ein Teil der Energie für den Betrieb der beiden 85-kW-Wärmepumpen kommt aus der PV-Dachanlage selbiger Schule. Die Anlage deckt den Wärmebedarf in Höhe von ca. 240.000 kWh ab.
Im Dezember 2025 wurde in der Gemeinde Radibor mit 55 Menschen die Energiegenossenschaft WITAJ - Wir leben Energie eG gegründet. Die Genossenschaft strebt in einem ersten Schritt an, die Wärmeversorgung im Ortsteil Milkel nachhaltig auszugestalten. Hierfür wurde 2026 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die im September 2026 vorliegen soll. Diese Studie ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln. Die Genossenschaft errichtet die Heizzentrale sowie das Leitungssystem bis zum Hausanschluss. Der gemeinschaftliche Weg in Radibor ist in enger Abstimmung mit der Gemeinde beschritten worden. Die Gemeinde Radibor ist der Genossenschaft beigetreten, um perspektivisch ebenso an der Wärmeversorgung teilhaben zu können. Weitere Informationen zur Beteiligung von Kommunen an Genossenschaften findet sich auf Seite 66.
Gemeinsam mit der Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH errichtet die Energiegenossenschaft Chemnitz-Zwickau eG ein Nahwärmenetz, das künftig 621 Wohneinheiten in 33 Gebäuden mit Wärme versorgen soll. Die Grundlage für das Projekt wurde bereits 2014 mit einem Quartierskonzept für das Wohngebiet geschaffen. Über den Kontakt zur Volksbank Chemnitz entstand schließlich die Zusammenarbeit zwischen der Wohnungsgesellschaft und der Energiegenossenschaft. Die Wärme wird künftig überwiegend aus Holzhackschnitzeln erzeugt und bei Bedarf durch Gaskessel ergänzt. Seit April 2026 laufen die Bauarbeiten. Die Inbetriebnahme ist für die Heizperiode 2026/27 geplant.

© WG Raschau, Kai Schwengfelder
Mobilität und Ladeinfrastruktur
Die Thagetes eG (Tharandter Genossenschaft für Transport, Energie und Soziales) betreibt seit Mai 2025 am Bahnhof in Tharandt ein Radhaus. Dort ist eine sichere Abstellung für 16 Fahrräder in separaten Boxen möglich. In einigen können auch E-Bikes / Pedelecs geladen werden. Die Boxen können tages-, wochen- oder monatsweise gebucht werden. Die Idee für die Fahrradboxen ist in der Initiative „Tharandt for future“ entstanden und wurde später von der Genossenschaft umgesetzt. Basis für die Finanzierung waren Fördermittel des Verkehrsverbund Oberelbe (VVO). Die beiden Mobilitätsformen Rad und Zug werden hier attraktiv verbunden. Die Preise für die Boxen sollen durch die Bereitstellung von Werbeflächen dauerhaft moderat gehalten werde können.

Die Thagetes zeigt, dass der Genossenschaftsgedanke auch nebeneinander in unterschiedlichen Themenbereichen gedacht und umgesetzt werden kann. Unter dem Aspekt der sozial-ökologischen Verantwortung bietet die Thagetes eG beispielsweise Streuobst-Apfelsaft als Produkt an. Sie versteht sich als Entwicklungsgenossenschaft für die Gegend um Tharandt und will ausdrücklich neben Energiethemen auch an der allgemeinen Resilienz der Region wirken.
Im Erzgebirge betreibt die Bürger Energie Erzgebirge eG genossenschaftlich Ladeinfrastruktur. An 7 Standorten zwischen Zschopau, Marienberg, Zwönitz und Oberwiesenthal stehen inzwischen 11 Ladepunkte zur Verfügung. Die auf der Website veröffentlichten Zahlen zeigen eine steigende abgegebene Energiemenge und eine insgesamt steigende Anzahl von Ladevorgängen.

Bürgerenergie in Sachsen
Kommunen und Bürgerenergie
Druckseite 58–67
Die kommunale Perspektive auf die Energiewende in Sachsen zeigt eine breite Spanne an Ansätzen, die von formalen Strategien bis zu ad-hoc-Mobilisierung vorhandener Ressourcen reicht, wobei Bürgerenergie als Schlüssel für lokale Wertschöpfung und Akzeptanzsteigerung bisher noch nicht vollumfänglich genutzt wird. Kommunen ringen mit begrenzten Kapazitäten, erschließen sich aber auch Handlungsräume, um Beteiligung der Bürgerschaft zu realisieren.
Kommunale Gestaltungsstrategien
Nur wenige sächsische Kommunen verfügen über formale Strategien zu Energiewende-Themen wie PV- oder Windnutzung, die explizit Bürgerbeteiligung oder Genossenschaftsmodelle adressieren. Im Folgenden werden drei Beispiele aufgezeigt, wie Kommunen jeweils unterschiedlich, aber aktiv mit Energiewende umgehen.
Die Gemeinde Klipphausen im Landkreis Meißen hat unter Bürgermeister Mirko Knöfel ein 100-prozentiges Tochterunternehmen neu auf Wind- und Stromprojekte ausgerichtet und so aktiv die perspektivische Teilhabe der Bürgerschaft und so eine erhöhte regionale Wertschöpfung ermöglicht.11 Auch der Verkauf des regionalen Grünstroms soll ermöglicht werden.

Neben der kommunalen Ertragsbeteiligung aus Erneuerbaren braucht es dringend auch Energy Sharing, bspw. nach dem österreichischen Modell, um den hier erzeugten Strom in der Region verkaufen zu können. Mirko Knöfel Bürgermeister Gemeinde Klipphausen
Ebenfalls im Landkreis Meißen liegend, hat die Stadt Großenhain über ihre „Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien“ Strategien sowohl für PV-Dach- und Freiflächenanlagen als auch für die Windenergie umfassend besprochen. Diese richten sich als Empfehlung an den Stadtrat. Die PV-Strategie12 zeigt Flächen in der städtischen Kulisse auf, die voraussichtlich auf Zustimmung im Stadtrat stoßen und verweist in ihrem Grundsatz insbesondere auch darauf, dass die finanzielle Teilhabe der Einwohnerschaft für jedes Projekt geprüft werden soll. Im Strategiepapier zum Thema Windenergie13 folgt die Arbeitsgruppe der Empfehlung der Stadtverwaltung für ein „offensives Handeln“ (Mitgestaltung der städtischen Flächenkulisse für Windenergie) nicht.
In der Gemeinde Dorfchemnitz entwickelte sich ein eigenes Beteiligungsmodell für Wind auf Gemeindeflächen. Bürgermeister Thomas Schurig ist wichtig, dass auch die Einwohner der Gemeinde beteiligt werden, auch wenn sie nicht investieren.14 Dieser Wunsch ist aus den Erfahrungen mit einem zuvor entstandenen Windpark entstanden. Das Angebot des Vorhabenträgers, sich über acht Jahre mit zu 5,5 % verzinstem Darlehen zwischen 500 und 10.000 EUR zu beteiligen, wurde kaum angenommen. Eine Option wird nun sein, jeden Einwohner unkompliziert mit einem symbolischen Euro zu beteiligen und so eine Teilhabe aller zu ermöglichen. Die betreffenden Anlagen befinden sich im Genehmigungsverfahren.
Sowohl in Crimmitschau als auch in Weißkeißel ist im Zuge konkreter Pläne für die Erneuerbaren eine Zusammenarbeit mit Energiegenossenschaften in den Blick geraten. Für das Vorhaben von vier Windenergieanlagen bei Mannichswalde (Stadt Crimmitschau) haben die
12 https://grossenhain.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSGx_J2eJtYK6l5jiHKLhyuIujmK8IuW7tUM3rGnXIFU/Strategiepapier_PV-Dach-_und_Freiflaechenanlagen_-in_der_Fassung_vom_07.11.2023-.pdf 13 https://grossenhain.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZchvZOUv8At6k3o5_N-FTMFmtzF1BPvqmp4cF9ANdaTS/Strategiepapier_Windenergie_-in_der_Fassung_vom_07.11.2023-.pdf 14 https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/freiberg/bekommt-dorfchemnitz-sachsens-erstes-gemeindewindrad-das-koennte-es-den-einwohnern-bringen-artikel13962878
Stadtverwaltung und der Vorhabenträger unterschiedliche Beteiligungsvarianten besprochen, die auch die Einbindung von Bürgerenergiegemeinschaften vorgesehen hatten. Allerdings wird das so nicht stattfinden, da die Bürgerenergie Gera als Hauptansprechpartner Abstand genommen hat. In der Gemeinde Weißkeißel gab es verwaltungs- und ratsintern die Haltung, dass bei neuen Energieprojekten sowohl die Gemeinde als auch die Bürgerschaft partizipieren können soll. Die Idee einer Energiegenossenschaft war geboren und mit dem Blick auf ein geplantes Windrad und eine PV-Freiflächenanlage im Jahr 2023 gegründet.
In Kommunen mit Stadtwerken (z. B. Eilenburg, Borna, Bautzen) wird die große Bedeutung dieser als zentrale kommunale Unternehmen hervorgehoben. Sie gelten als tragende Säule der lokalen Infrastruktur und als Garant für eine verlässliche Energieversorgung. Zugleich wird den Stadtwerken auch der Umsetzungsauftrag für die Energiewende überlassen und somit die Verantwortung für Klimaschutz und bestmögliche Ausgestaltung übertragen. Allerdings liegt trotz dieser gefestigten fest verankerten Strukturen kein Hauptaugenmerk auf eigenen Erzeugungsanlagen, so dass nicht festzustellen ist, dass hierin ein großer Motor des Ausbaus wirkt. In einer proaktiven Rolle von Stadtwerken läge aufgrund der allgemeinen Anerkennung und des Vertrauens der Bevölkerung aber ein großes Potential für breit akzeptierte Energiewendeprojekte.
Die lokalen Gestaltungsoptionen zur Beteiligung der Bürgerschaft sind also durchaus gegeben, hängen aber sehr stark von Einsatz und Kompetenz einzelner Personen in den Verwaltungen und in Gemeinde-/ bzw. Stadträten oder lokalen Initiativen ab. Dorfchemnitz zeigt besonders, dass ein über Jahre entstandener Weg nur mit viel Ausdauer und Frustrationstoleranz durchgehalten werden kann. Die Vorteile, sich aus der Region heraus an Energieprojekten zu beteiligen, liegt darin, die Einnahmen für die Region zu erhöhen und somit Spielräume für Infrastrukturinvestitionen sowie Daseinsvorsorge zu erhalten bzw. zu schaffen. Der Aufbau von Beteiligungsmodellen verlangt neue rechtliche, finanzielle und organisatorische Wege.
Frühzeitige, transparente Kommunikation ist der erste Baustein zur Beteiligung der Bürgerschaft. Nur mit breitem Informationszugang und der Kenntnis um den möglichen Gestaltungsspielraum der Projekte lässt sich eine passende Lösung vor Ort entwickeln. Erste Veranstaltungen können rein informativ, also passiv für die Besucher ausgestaltet sein. Besser sind aber Bürgerdialoge, die neben den Erstinformationen auch die Möglichkeit bieten, Bedenken der Anwohnerschaft frühzeitig zur Kenntnis zu nehmen und ggfls. im weiteren Prozess besonders zu beachten. Auch der lokale Nutzen sollte diskutiert und um Vorschläge bereichert werden. Ein guter Vertrauensaufbau in einer solchen Veranstaltung gelingt durch neutrale Mittler zwischen Vorhabenträger und den Bewohnerinnen und Bewohnern. Das kann sowohl die Bürgermeisterin / der Bürgermeister sein oder bspw. die Sächsische Energieagentur (SAENA) als Unterstützerin.

Bürgerenergieprojekte in Kommunen entstehen meist „von unten“ unter Einsatz von Engagierten und können weniger gut „von oben“ verordnet werden. Wobei der gesetzlich-regulatorische Rahmen die Entwicklung von Bürgerenergie wesentlich vereinfachen und unterstützen kann und sollte. Vorschläge dazu finden sich im Kapitel Handlungsempfehlungen ab Seite 76.
Beteiligung der Kommunen an lokalen Energieprojekten
Der Freistaat Sachsen regelt seit Anfang 2025 in Form des Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes (EEErtrBetG)15 die verpflichtende finanzielle Beteiligung von Kommunen an bestimmten Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das Gesetz gilt für Windenergieanlagen ab einer installierten Leistung von 1MW und Freiflächenanlagen ab einer installierten Gesamtleistung von 1MW, sofern deren Errichtung nach dem 31.12.2024 genehmigt wurde.
Für Windenergieanlagen, die im Jahr 2025 genehmigt wurden, beträgt die kalenderjährliche Zahlung 0,2Cent/kWh; für ab dem 01.01.2026 genehmigte Windenergieanlagen 0,3Cent/kWh der tatsächlich eingespeisten Strommenge. Für Freiflächenanlagen beträgt die Zahlung 0,1 Cent/kWh der tatsächlich eingespeisten Strommenge. Anstelle der kalenderjährlichen Zahlung können Betreiber und anspruchsberechtigte Gemeinden nach § 5 EEErtrBetG schriftlich ein anderes Beteiligungsmodell vereinbaren, dessen wirtschaftlicher Wert in einem angemessenen Verhältnis zur gesetzlichen Zahlungsverpflichtung stehen muss.
Die erhaltenen Mittel sind für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für den Ausbau der Wind- und Solarenergie zu verwenden. Die Hälfte der eingenommenen Gelder muss in den räumlich unmittelbar betroffenen Ortsteilen zusätzlich zu bereits bestehenden finanziellen Verpflichtungen eingesetzt werden. Die Zahlungen dürfen nicht für die Wahrnehmung kommunaler Pflichtaufgaben im Sinne des § 2 Abs. 2 SächsGemO verwendet werden. Für die Einwohnerinnen und Einwohner soll der Zusammenhang zwischen den finanzierten Maßnahmen und den Mitteln aus der Ertragsbeteiligung erkennbar sein. Darüber hinaus können die Standortkommunen über die Gewerbesteuer profitieren.
Finanzielle Teilhabe der Bürgerschaft an lokalen Energieprojekten
Die Energiewende in der Europäischen Union soll ausdrücklich nicht nur die Abkehr von fossilen Brennstoffen vorantreiben, sondern auch eine dezentrale und bürgernahe Energieversorgung fördern.15, 17 Dafür braucht es Vorhabenträger, die der Bürgerschaft eine Beteiligung anbieten. Das können sowohl Projektierer, Stadtwerke oder auch Energiegenossenschaften sein. Je nach Beteiligungsmodell kann die finanzielle Teilhabe beispielsweise über Zinszahlungen, Gewinnausschüttungen oder andere Formen der wirtschaftlichen Beteiligung erfolgen. Bei Energiegenossenschaften kommt grundsätzlich eine mitgliedschaftliche Mitbestimmung hinzu.
Bürgerenergie spielt also eine wichtige Rolle: Immer mehr Menschen, Kommunen und lokale Gruppen setzen sich für erneuerbare Energien ein und organisieren Beteiligung an Windprojekten, Solaranlagen oder Wärmenetzen.
Schuldrechtliche Beteiligungsformen ermöglichen den Teilnehmenden eine finanzielle, grundsätzlich aber keine gesellschaftsrechtliche Mitbestimmung am Projektträger. Sind die Angebote fair, breit zugänglich und gut erläutert, können sie zur Akzeptanz eines Projekts vor Ort beitragen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von dem jeweiligen Finanzierungsinstrument und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Typische Formen sind Nachrangdarlehen, Genussrechte sowie verschiedene über Crowdfunding-Plattformen vermittelte Anlageformen. Beim Nachrangdarlehen stellen Bürgerinnen und Bürger dem Projektträger Kapital darlehensweise zur Verfügung. Kennzeichnend ist eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede, aufgrund derer die Ansprüche des Darlehensgebers insbesondere im Insolvenzfall gegenüber anderen Gläubigern zurücktreten. Damit ist ein erhöhtes Verlustrisiko verbunden. Die Verzinsung und Laufzeit richten sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Nachrangdarlehen können beispielsweise über Crowdfunding-Plattformen angeboten werden.
Genussrechte sind ebenfalls vertraglich ausgestaltete Vermögensanlagen, die je nach Ausgestaltung insbesondere eine Beteiligung am Gewinn oder eine Verzinsung vorsehen können. Sie vermitteln grundsätzlich keine mitgliedschaftlichen Eigentums- oder Stimmrechte. Ihre konkrete Ausgestaltung kann insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Vergütung und Verlustbeteiligung variieren.
Für Projektträger (z.B. Stadtwerke, Bürgerenergiegesellschaften) können solche Instrumente zusätzliches Kapital erschließen, ohne dass die Anleger Gesellschafter oder Mitglieder des Projektträgers werden. Sie ermöglichen eine zielgerichtete finanzielle Beteiligung lokaler Bürgerinnen und Bürger. Je nach Ausgestaltung können die Mindestanlagebeträge niedriger sein als bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsmodellen. Auch bei solchen Beteiligungsformen handelt es sich jedoch um Kapitalanlagen, die bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen können. Hohe Mindestanlagebeträge können zudem Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen von einer Beteiligung ausschließen.
Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsformen ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern eine unmittelbare Beteiligung als Gesellschafter oder – bei einer Genossenschaft – als Mitglieder. Damit sind regelmäßig Vermögens- und Mitwirkungsrechte verbunden, deren Umfang sich nach der jeweiligen Rechtsform, dem Gesetz und der Satzung beziehungsweise dem Gesellschaftsvertrag richtet.
Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen können beispielsweise über Kommanditanteile an einer GmbH & Co. KG, Geschäftsanteile an einer
GmbH oder die Mitgliedschaft und Beteiligung mit Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft (eG) erfolgen. Bei der GmbH & Co. KG können Bürgerinnen und Bürger als Kommanditisten beteiligt werden. Ihre persönliche Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ist grundsätzlich auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt und ausgeschlossen, soweit die vereinbarte Einlage geleistet wurde; unter bestimmten Voraussetzungen kann die Haftung jedoch wieder aufleben. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist typischerweise eine GmbH, die regelmäßig auch die Geschäftsführung übernimmt.
Bei Genossenschaften steht die Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb im Mittelpunkt. Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme, wobei das Genossenschaftsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen Mehrstimmrechte zulässt. Die Höhe der Kapitalbeteiligung bestimmt daher grundsätzlich nicht das Stimmgewicht.
Die konkreten Informations-, Kontroll-, Stimm- und Mitwirkungsrechte unterscheiden sich je nach Rechtsform. Es kann deshalb nicht allgemein davon ausgegangen werden, dass jeder Beteiligte unmittelbar über einzelne Investitionen oder Vertragsänderungen mitentscheidet. Auch die Haftungsregeln unterscheiden sich: Bei der GmbH haftet den Gläubigern grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Bei Kommanditisten gelten die besonderen Haftungsregeln des Handelsgesetzbuch (HGB). Bei der eingetragenen Genossenschaft haftet den Gläubigern grundsätzlich nur das Vermögen der Genossenschaft; eine Nachschusspflicht der Mitglieder im Insolvenzfall kann durch die Satzung ausgeschlossen werden.
Erträge können je nach Beteiligungsform und wirtschaftlicher Entwicklung insbesondere durch Gewinnausschüttungen oder Dividenden entstehen. Auch die Möglichkeiten zur Beendigung der Beteiligung unterscheiden sich erheblich und richten sich nach der jeweiligen Rechtsform sowie dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung.

Gesellschaftsrechtliche Formen sind hochbedeutsam für Akzeptanz, weil sie Bürger von „Betroffenen“ zu „Mitgestaltern“ machen und regionale Wertschöpfung (z.B. Dividenden, Jobs) sichtbar machen; sie gelten daher als Kern der Bürgerenergie.
Insbesondere für Energiegenossenschaften ist es von großer, auch ideeller, Bedeutung, wenn Kommunen Mitglied der Genossenschaften werden. Die Gemeinde Radibor hat dies unter umfassender Kommunikation mit der Rechtsaufsichtsbehörde erörtert und ist mittlerweile Mitglied in der WITAJ - Wir leben Energie eG. Madeleine Rentsch Bürgermeisterin Radibor
Nach der im konkreten Fall Radibor vertretenen Auffassung kann der Erwerb einer lediglich geringfügigen Anzahl von Genossenschaftsanteilen, insbesondere wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft ist, unter bestimmten Voraussetzungen als Vermögens- bzw. Geldanlage eingeordnet werden und muss dann nicht den Genehmigungspflichten für kommunale Unternehmensbeteiligungen unterliegen. Anders kann die rechtliche Bewertung ausfallen, wenn die Kommune mit ihrer Mitgliedschaft eine unternehmerische Beteiligung und einen entsprechenden Einfluss auf die Genossenschaft anstrebt. In diesem Fall sind insbesondere die kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben der §§ 94a ff. SächsGemO und die dort vorgesehenen Anzeige-, Vorlage- und Genehmigungspflichten zu prüfen. Ob der Erwerb von Genossenschaftsanteilen als bloße Vermögensanlage oder als kommunale Unternehmensbeteiligung einzuordnen ist, ist daher anhand der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall zu beurteilen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde ist empfehlenswert.
Bedarfe der Kommunen
Die sächsischen Kommunen sehen für gute Bürgerbeteiligung und echte Teilhabe an Energiewendeprojekten niedrigschwellige Finanzierung und klare Kommunikation als zentral an. Weiterhin benötigt es „Kümmerer“-Kapazitäten. Da die Energiewende regulatorisch hauptsächlich nicht auf kommunaler Ebene stattfinde, werden Energiewendethemen oft „nebenbei“ bearbeitet. Sofern überhaupt vorhanden, kümmern sich Klimaschutzmanager um interne Maßnahmen, während die kommunikativen Aufgaben von den Bürgermeistern oder in den Bauämtern erledigt werden, die sich situativ Unterstützung für Prozesse oder Veranstaltungen hinzuholen, beispielsweise durch die SAENA.
Weiterhin werden das Haushalts- und Kommunalrecht als wenig flexibel beschrieben, wenn neue Wege auch unter kommunaler Beteiligung beschritten werden sollen. Es braucht aus Kapazitätsgründen schnelle Einigungen, um zielstrebig gemeinsame Lösungen zu finden. Weiterhin werden allgemeine politische Planungssicherheit und interkommunaler Austausch als zentral wichtig erachtet, um den Transformationsanforderungen gerecht zu werden.
Planungssicherheit und Austauschplattformen mit anderen Kommunen werden als zentral benannt, ergänzt um Energiekompetenzzentren auf Landkreisebene für Fachwissen und Vermittlung. Finanzielle Instrumente wie Beteiligungsfonds und Rechtsrahmen zur Pflichtbeteiligung bei großen Projekten fehlen aus Sicht der befragten Kommunen.
Bürgerenergie in Sachsen
Potential der Bürgerenergie
Druckseite 67–71
Direkte Beteiligungen für Kommunen können kommunale Anteile an Gesellschaften oder auch Stiftungsmodelle, die Erlöse lokal halten, sein. Die Zusammenarbeit mit Energiegenossenschaften ermöglicht die Mitinvestition der Bürgerschaft. Kommunale Projektgesellschaften haben das Potential, Genossenschaften oder Unternehmen als Co-Investoren zu integrieren, mit Risikoteilung und Professionalisierung durch städtische Expertise. Sowohl Kommunen als auch Bürgerenergiegemeinschaften können von Kapazitätsbündelung und bspw. gemeinsamer Projektentwicklung profitieren: Genossenschaften bringen lokale Akzeptanz und eine breite Basis investitionswilliger Mitglieder mit. Kommunen strahlen Verbindlichkeit aus und bringen (sofern vorhanden) eigene Flächen ein. Kommunale Unternehmen stehen für eine hohe Rechtssicherheit und eine starke Verankerung in der Region. Durch innovative und bedarfsgerechte Beteiligungsmaßnahmen kann eine hohe Akzeptanz und Identifikation erwirkt werden.
Perspektivisch bietet Energy Sharing Kommunen und Bürgerenergiegemeinschaften die Möglichkeit, lokale Energieressourcen gemeinsam zu nutzen und so die regionale Wertschöpfung zu maximieren. Solche Kooperationsmodelle können die Energiewende auf kommunaler Ebene beschleunigen und gleichzeitig die Akzeptanz in der Bevölkerung steigern.18 Durch die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen, Windkraft oder Speichern können Kommunen ihre Klimaschutzziele effizienter erreichen, während die Anwohner direkt von den Erträgen profitieren.
Besonders in ländlichen Räumen ermöglicht Energy Sharing die Reduzierung der Abhängigkeit von überregionalen Energieversorgern und stärkt die lokale Resilienz. Gleichzeitig kann durch die Akquise privaten Kapitals eine effiziente und wertschöpfungsorientierte Energiewende realisiert werden.19
Kommunen könnten dabei ihre eigenen Flächen und Infrastruktur – wie Schuldächer, Parkplätze oder Kläranlagen – gezielt für Energy-
18 IÖW, J. Wiesenthal, A. Aretz, N. Ouanes, K. Petrick "Energy Sharing: Eine Potentialanalyse", 2022 19 Dezernat Zukunft, Stiftung Klimaneutralität und Agora Energiewende (2026): J. Schröten, J. Steitz, M. Inan, F. Digulla, N. Wauer, M. Ostermayer, N. Illenseer, Eigenkapital für die Energiewende - Ein "Deutschland-Standard" zur Stärkung der Kapitalbasis kommunaler Energieversorger
Sharing-Projekte einsetzen und so zusätzliche Einnahmequellen erschließen. Gleichzeitig profitieren sie von der breiten Investitionsbasis und der lokalen Verankerung der Bürgerenergie, was die Umsetzung von Projekten beschleunigt und die soziale Legitimation sichert. Studien zeigen, dass solche Kooperationen zu einer höheren Auslastung der Anlagen führen, da der Strom lokal verbraucht wird.20 Durch innovative Beteiligungsmodelle, etwa die Kombination kommunaler Projektgesellschaften mit genossenschaftlichen Strukturen, lassen sich zudem Risiken teilen und Synergien zwischen professionellem Management und bürgerschaftlichem Engagement nutzen.
Die Bürgerschaft hat bereits bisher einen wesentlichen Teil der Energiewende mitgetragen - auf Privatpersonen, Landwirte und Gewerbetreibende entfielen 2019 etwa 45 % der Erneuerbaren-Anlagen.21 In Sachsen gibt es derzeit knapp 20 aktive Bürgerenergiegemeinschaften, zum Teil auch ganz junge. Das zeigt, dass das Bedürfnis nach eigenständiger Mitwirkung groß ist. Jede Energiegenossenschaft ist ein Multiplikator in ihrer Region und hat die Option, laufend neue Mitglieder einzubinden. Das vergrößert einerseits die Verbreitung der genossenschaftlichen Energiewende und mobilisiert auch privates Kapital. Dieses private Kapital wird eine wesentliche Rolle spielen für die Finanzierung der Energiewende.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) sieht einen Investitionsbedarf in die Energiewende von über 720 Milliarden Euro bis 2030. Für die Aufgabe sieht der BDEW neben öffentlicher Förderung und langfristiger Planbarkeit auch die Notwendigkeit, privates Kapital zu mobilisieren.22
Energiegenossenschaften können hier einen Beitrag leisten und durch deren Einbindung die Finanzierbarkeit der Transformation verbessert
20 FfE (2024): Flexibilisierung des Stromsystems: Beitrag von Energy Sharing für Netz-, System und Marktdienlichkeit. Studie im Auftrag der Elektrizitätswerke Schönau 21 https://unendlich-viel-energie.de/mediathek/grafiken/eigentuemerstruktur-erneuerbare-energien 22 BDEW EY (2026): Fortschrittsmonitor 2026 werden. Die Vielzahl der Menschen in Energiegenossenschaften zeigt, dass die Bereitschaft, Kapital in die regionale Transformation zu investieren, vorhanden ist. Die gemeinsamen Investitionen in Energiewendeprojekte stiften darüber hinaus Identität und Vertrauen, da Energiegenossenschaften in der Regel regional verankert sind und durch ihre Struktur das Mitmachen unterschiedlichster Menschen ermöglichen. Das Wirtschaften ist nicht auf eine Gewinnmaximierung einzelner ausgerichtet, Gewinne fließen an die Mitgliedschaft zurück oder werden direkt in neue Projekte investiert. Bei Entscheidungen gilt: Ein Mitglied - Eine Stimme. Die Größe des Geldbeutels spielt also hierbei keine Rolle, das stärkt auch die Demokratie, da hier ein Instrument wirkt, das die Energiewende von einer abstrakten politischen Ebene in die lokale Realität und den konkreten Nutzen übersetzt. Bürgerenergie kann prinzipiell unterschiedliche Rollen einnehmen: als Co-Investor in Wind-, PV- oder Speicherprojekte mit Genossenschaftskapital oder Nachrangdarlehen, als Projektentwickler vor Ort oder als Träger lokaler Infrastruktur.
Mit Blick auf die Wärmewende öffnet sich ein weiteres gesellschaftliches Aufgabenfeld. Bürgerenergie kann einen spezifischen Beitrag zur Wärmewende leisten, weil lokale Akteure als Projektträger, Mitplanende und soziale Gestalter auftreten. Genossenschaften können Nahwärmenetze, Großwärmepumpen, Solarthermie oder auch saisonale Speicher in Quartieren entwickeln, finanzieren und langfristig betreiben und so die technische Umsetzung dezentraler Wärmeversorgung sichern. Beteiligungsmodelle, etwa in Form von Genossenschaftsanteilen statt hoher Tarife, schaffen zudem sozialverträgliche Pfade für die Dekarbonisierung der Gebäudeheizsysteme. Lasten und Chancen können so fairer verteilt werden und die Menschen nicht nur als Zahlende, sondern als Teilhabende der Wärmewende adressiert werden.
Bürgerenergie macht lokale Betroffenheit und lokale Chancen sichtbar, organisiert Beteiligung, bündelt Interessen und übersetzt technische und rechtliche Anforderungen in verständliche Entscheidungsgrundlagen. Studien wie BePart zeigen, dass Beteiligung regionale Wertschöpfung stärkt, lokales Wissen einbindet, Transparenz schafft und so die Unterstützung für Energiewendeprojekte erheblich verbessert.23 In der Praxis übernehmen Bürgerenergieakteure typische Kümmerer-Funktionen: Sie fungieren als Schnittstelle zwischen Kommune, Projektieren, Netzbetreibern und Bürgerschaft, moderieren Prozesse, bereiten Informationen auf und gestalten Beteiligungsverfahren. Zugleich verantworten sie qualifizierte Projektentwicklung für diverse Vorhaben mit der klaren Ausrichtung auf regionale Wertschöpfung und Gemeinwohl. Mit der langfristigen Betreiberrolle sorgen Bürgerenergiegemeinschaften für Einnahmen, die in der Region verbleiben.
In der Bürgerenergie liegt für die noch notwendige Energiewende eine große Chance, da hier Akzeptanz, Wertschöpfung und privates Kapital gebündelt werden. Bürgerenergie kann also ein zentrales Instrument sein, um die Energiewende zu finanzieren, Akzeptanz zu sichern und als „Kümmerer“ die Wärmewende mit zu organisieren.
Politischer Rahmen und Handlungsempfehlungen
Politische Rahmenbedingungen
Druckseite 72–75
Politische und juristische Rahmenbedingungen
Bürgerenergie bewegt sich in einem zunehmend dichteren politischen Rahmen, der einerseits neue Chancen eröffnet, andererseits aber weiterhin Hürden und Unsicherheiten mit sich bringt.
Die Energiewende in Deutschland ist ein zentrales gesellschaftliches und politisches Ziel, das nicht nur die Abkehr von fossilen Brennstoffen, sondern auch eine demokratischere und dezentralere Energieversorgung anstrebt. In diesem Kontext spielt die Bürgerenergie eine immer wichtigere Rolle: die Bürgerschaft, Kommunen und lokale Initiativen engagieren sich zunehmend für die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien – sei es durch Windparks, Solaranlagen oder Nahwärmenetze.
Doch der Erfolg solcher Projekte hängt maßgeblich von den politischen Rahmenbedingungen ab. Diese bestimmen, wie einfach oder schwer es für Bürgerenergieinitiativen ist, Projekte zu planen, zu finanzieren und umzusetzen. Regulatorische Hürden, Förderprogramme, rechtliche Vorgaben und die Unterstützung durch Kommunen und Bund sind entscheidend für die Realisierung einer bürgernahen Energiewende. Die folgenden Ausführungen beleuchten, welche politischen Weichenstellungen notwendig sind, um Bürgerenergie zu stärken – und damit die Energiewende von unten zu gestalten.
Bürgerenergiegemeinschaften auf EU-Ebene
Auf EU-Ebene sind zwei Formen von Energiegemeinschaften erwähnt:
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 RED II, inzwischen insbesondere durch die RED III fortentwickelt, regelt die „Renewable Energy Community“ (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft), während die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 daneben die „Citizen Energy Community“ (Bürgerenergiegemeinschaft) als Begriff verwendet. Beide Gemeinschaftsformen sollen eine offene und freiwillige Beteiligung ermöglichen und ihren Mitgliedern oder den Gebieten vor Ort insbesondere ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Sie können unter den jeweiligen unionsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere Energie erzeugen, verbrauchen, speichern, verkaufen beziehungsweise gemeinsam nutzen.
Bundesebene: EEG, EnWG und Energy Sharing
Kerninstrument für Bürgerenergie bleibt das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG).
Es enthält unter anderem besondere Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des § 3 Nr. 15 EEG. Für bestimmte Windenergieanlagen an Land bis einschließlich 18MW und Solaranlagen bis einschließlich 6MW von Bürgerenergiegesellschaften kann nach §§ 22, 22b EEG unter weiteren Voraussetzungen eine Ausnahme vom Erfordernis einer erfolgreichen Teilnahme an einer Ausschreibung bestehen. Dadurch können bestimmte kleinere beziehungsweise lokal getragene Projekte außerhalb des Ausschreibungssystems realisiert werden.
Daneben unterliegt auch Bürgerenergie den allgemeinen Förder- und Vermarktungsregelungen des EEG. Änderungen etwa bei der Direktvermarktung oder beim Umgang mit negativen Börsenpreisen können deshalb auch die Wirtschaftlichkeit von Bürgerenergieprojekten beeinflussen.
Mit § 42c EnWG wurde ein gesetzlicher Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Elektrizitätsverteilernetz geschaffen. Die Regelung gilt seit dem
1. Juni 2026 zunächst innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers; ab dem 1. Juni 2028 wird sie auf das Bilanzierungsgebiet eines unmittelbar angrenzenden Verteilnetzbetreibers in derselben Regelzone erweitert. Betreiber und teilnehmende Letztverbraucher müssen dabei insbesondere die in § 42c EnWG vorgesehenen Anforderungen an Anlagenbetreiber, Liefer- und Energy-Sharing-Verträge sowie die energiewirtschaftliche Abwicklung erfüllen.
Damit ist Energy Sharing erstmals ausdrücklich bundesgesetzlich geregelt. Ob und in welchem Umfang sich daraus wirtschaftlich attraktive Geschäftsmodelle entwickeln, hängt jedoch unter anderem von den konkreten energiewirtschaftlichen Prozessen, Mess- und Abrechnungsanforderungen sowie den jeweils anfallenden Kosten und Entgelten ab.
Im Jahr 2025 deckten erneuerbare Energien 55,1% des deutschen Bruttostromverbrauchs. Im ersten Halbjahr 2026 lag ihr Anteil bei rund 57%; eine belastbare Aussage für das Gesamtjahr 2026 ist derzeit noch nicht möglich. Im Wärmebereich lag der Anteil erneuerbarer Energien 2025 bei 19,0%, im Verkehrsbereich bei 8,0%.24 Damit besteht insbesondere außerhalb des Stromsektors weiterhin erheblicher Transformationsbedarf.
Mit Blick auf weitere Reformen des EEG können sich insbesondere Förderbedingungen, Direktvermarktung und Ausschreibungsregeln erneut verändern.
Landesrecht und Förderkulisse in Sachsen
In Sachsen kommt als wichtiger Baustein das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) hinzu. Es verpflichtet Betreiber bestimmter Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu jährlichen Zahlungen an die anspruchsberechtigten Gemeinden. Anstelle dieser Zahlungen können Betreiber und Gemeinden nach § 5 EEErtrBetG auch andere Beteiligungsmodelle vereinbaren. Eine solche Individualvereinbarung kann Beteiligungsoptionen für Einwohnerinnen und Einwohner umfassen, etwa die Gründung einer Projektgesellschaft, Sparprodukte oder Nachrangdarlehen, die vergünstigte Lieferung von erneuerbarem Strom oder jährliche Direktzahlungen („Strompreisgutschriften“). Auch eine finanzielle, gesellschaftsrechtliche oder anderweitige Beteiligung von vor Ort aktiven Bürgerenergiegesellschaften kann vereinbart werden.
Erhält die Gemeinde Zahlungen nach dem Gesetz, sind diese zweckgebunden für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für den Ausbau der Wind- und Solarenergie einzusetzen. Dazu kann unter anderem die Förderung sozialer Aktivitäten sowie von Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen gehören.
Das Gesetz stärkt damit die finanzielle Teilhabe von Kommunen und eröffnet zugleich Spielräume für zusätzliche Beteiligungsmodelle zugunsten der Bevölkerung und lokaler Bürgerenergiegesellschaften. Welche Modelle vor Ort umgesetzt werden, hängt insbesondere von den Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Anlagenbetreibern ab.
Bewertung der Rahmenbedingungen durch die befragten Akteure
Bürgerenergie kann ein entscheidender Faktor in der Transformation des Energiesystems sein, das fordert aber stabile Vergütungskonditionen und einen expliziten Vorrang für bürgergetragene Projekte in allen Segmenten (Wind, PV, Wärme, Mobilität). Positiv hervorgehoben wird prinzipiell die rechtliche Anerkennung von Bürgerenergiegesellschaften und folgend die Ausschreibungsfreiheit für diese nach § 22 b EEG. Gleichzeitig ist zu kritisieren, dass viele Regelungen komplex, kleinteilig und eher auf professionelle Projektentwickler zugeschnitten sind, sodass Ehrenamt, Genossenschaften und kleine Initiativen überproportional belastet werden. Zusätzlich dämpfen die niedrigen Zuschlagswerte für Windenergieanlagen das Privileg.
Politischer Rahmen und Handlungsempfehlungen
Politische Handlungsempfehlungen
Druckseite 76–81
Handlungsempfehlungen
Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
Im Bundesvergleich ist Sachsen im Jahr 2024 mit einem Anteil von 21,4 %25 Erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung eines der Schlusslichter auf dem Weg zur sauberen Stromerzeugung. Gleichzeitig fehlt ein klares politisches Bekenntnis zum Ausbau der Erneuerbaren. Als eines der Hauptprobleme auch für Bürgerenergieakteure werden laufende verbale Angriffe aus allen politischen Ebenen gegen einen zügigen Ausbau genannt. Die falsche Erzählung der gescheiterten Energiewende zerstört hier konkretes Handeln für Wertschöpfung und damit starke Regionen.
Das Gesetzgebungsverfahren rund um die EEG-Novelle lässt für die gesamte Branche der Erneuerbaren erhebliche Herausforderungen erahnen. Das betrifft dann auch Bürgerenergieprojekte, da die Spielräume der Akteure noch enger sind.
Da aber die Bürgerenergie mit einem hohen Maß regionaler Wertschöpfung und damit auch Akzeptanz einhergeht, könnten für Bürgerenergieprojekte Ausnahmen geschaffen werden, so dass deren Umsetzung weiterhin möglich bleibt. Beispielsweise sollten Bürgerenergieprojekte von der Pflicht zur flexiblen Netzanschlussvereinbarung ausgenommen werden oder Entschädigungen erhalten bzw. von Baukostenzuschüssen befreit werden. Hier muss Sachsen politisch auf eine Anpassung der Bundesgesetzgebung einwirken.
Weiterhin braucht es für Energy Sharing standardisierte Prozesse und -verträge sowie ein Erlass eines Teils der Strompreisnebenkosten, so dass sich der Sharing-Strombezug auch für den Letztverbraucher rechnet und für den Betreiber wirtschaftlich tragfähig wird.
Sächsische Zielvorgaben für Bürgerenergie könnten im Energie- und Klimaprogramm aufgenommen werden oder in einem zukünftigen sächsischen Klimaschutzgesetz. Ein revolvierender Bürgerenergie-Fonds nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins oder Nordrhein-Westfalens kann die Zielerreichung unterstützen. Auch bei der Entstehung von Großprojekten wie Wind- und Solarparks kann aktive Bürgerbeteiligung zum Standard erklärt werden.
Eine klare Formulierung sächsischer Ausbauziele und eine verbale positive Begleitung dieser Ziele wirkt vertrauensbildend gegenüber Bürgerschaft und Umsetzern der Energiewende. Hier braucht es kommunikativ ein klares Bekenntnis zur fossilfreien Energieerzeugung. Eine schnelle Umsetzung der Regionalplanung ist ebenso unerlässlich.
Bürgerenergie strukturell stärken
Um die zentralen Handlungsfelder Beteiligung, Prozessdesign und Rechtssicherheit zielstrebig umzusetzen, sollte Sachsen ein eigenes Landesprogramm „Bürgerenergie Sachsen“ einführen, das sich an den erfolgreichen Modellen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holsteins orientiert. Ein solches Programm könnte gezielt die Förderung von Machbarkeitsstudien, professioneller Prozessbegleitung sowie unabhängiger Rechtsberatung für Bürgerenergieinitiativen vorsehen. Dadurch würden lokale Akteure von Beginn an unterstützt, Hürden bei der Projektentwicklung abgebaut und die Qualität der Vorhaben gesteigert. Darüber hinaus werden so langfristig Kapitalströme in den jeweiligen Regionen gebunden.
Flankierend dazu wäre die Einrichtung einer zentralen Bürgerenergie-Anlaufstelle (Helpdesk) beispielsweise bei der Sächsischen Energieagentur (SAENA) ein wichtiger Schritt. Dieser Helpdesk könnte als erste Anlaufstelle für Fragen zu Fördermöglichkeiten, Genehmigungsverfahren und technischen Standards fungieren und so die Vernetzung und den Wissensaustausch zwischen Kommunen, Initiativen und Fachstellen stärken. Weitergehender ist jedoch eine Einrichtung solcher
Bürgerenergie-Helpdesk auf Landkreisebene, um der regionalen Verankerung von Bürgerenergieprojekten Rechnung zu tragen.
Mit diesen Maßnahmen ließe sich das Handlungsfeld der institutionalisierten Unterstützungsstrukturen auf Landesebene gezielt ausbauen. Eine solche systematische Förderung würde nicht nur die Attraktivität von Bürgerenergieprojekten erhöhen, sondern auch die Energiewende in Sachsen sozial gerechter und partizipativer gestalten.
Kommunen befähigen und entlasten
Viele sächsische Kommunen stehen vor der Herausforderung, Bürgerenergieprojekte voranzutreiben, scheitern jedoch häufig an Personalmangel und fehlender fachlicher Expertise. Gerade in kleineren Gemeinden fehlen oft die Ressourcen, um komplexe Planungsprozesse, Beteiligungsformate oder rechtliche Fragestellungen professionell zu begleiten. Diese Problemlage bremst nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien, sondern gefährdet auch die lokale Akzeptanz und die notwendige Bürgerbeteiligung – zwei zentrale Erfolgsfaktoren für die Energiewende.
Um diese Lücken zu schließen, sollte Sachsen gezielt die Förderung von Klimaschutzmanagern mit einem Schwerpunkt auf Bürgerenergie ausbauen. Solche Stellen könnten in den Kommunen als Ansprechpartner für lokale Initiativen fungieren, Wissen bündeln und die Schnittstelle zwischen Verwaltung, Bürgerschaft und Fachplanern bilden. Ergänzend dazu wären Zuschüsse für externe Beteiligungsmoderation ein wichtiger Hebel: Unabhängige Moderatoren können neutrale Räume für Dialoge schaffen, Konflikte konstruktiv begleiten und sicherstellen, dass alle relevanten Akteure – von Bürgerenergiegenossenschaften über lokale Unternehmen bis hin zu kritischen Stimmen – fair einbezogen werden. Besonders in polarisierten Debatten, etwa um Flächen für Windenergie oder Solarparks, ist eine professionelle Moderation oft entscheidend, um Blockaden zu überwinden und tragfähige Kompromisse zu finden.
Durch diese Maßnahmen ließe sich nicht nur die Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken, sondern auch die Qualität und Legitimität von Bürgerenergieprojekten nachhaltig verbessern.
Akzeptanz stärken durch echte Bürgerbeteiligung
Ein zentraler Konfliktpunkt bei der Umsetzung von Energieprojekten in Sachsen ist häufig das Gefühl mangelnder Transparenz und zu geringer Teilhabe der lokalen Bevölkerung. Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich von Planungsprozessen ausgeschlossen oder sehen keine direkten Vorteile für ihre Region – was zu Widerstand und Verzögerungen führt. Um dieser Problematik zu begegnen, sollte der Ausbau verpflichtender Beteiligungsinstrumente vorangetrieben werden. Dazu zählen etwa attraktive Bürgerstromtarife, die Anwohner direkt an den Erträgen lokaler Anlagen beteiligen, kommunale Beteiligungsmodelle, die Gemeinden finanzielle Spielräume eröffnen, sowie die Möglichkeit, Genossenschaftsanteile zu zeichnen und so Mitentscheidungsrecht und wirtschaftliche Teilhabe zu verbinden.

Eine frühzeitige Einbindung aller Betroffenen - idealerweise bereits in der Planungsphase - ist von großer Bedeutung. Entscheidend ist dabei eine klare und verständliche Nutzenkommunikation: Welche Vorteile bringt das Projekt für die Kommune? Wie profitieren Anwohner konkret, sei es durch günstigeren Strom, Wertschöpfung vor Ort oder neue Arbeitsplätze? Nur wenn diese Fragen transparent beantwortet werden, lässt sich Vertrauen aufbauen und Akzeptanz sichern.
Das Grundverständnis muss sein, dass Teilhabe kein freiwilliges Extra, sondern ein Standard ist. Durch gesetzlich festgelegte Mindestquoten für lokale Beteiligung und klare Informationspflichten könnten Konflikte von vornherein entschärft und die Energiewende als gemeinschaftliche Aufgabe gestärkt werden.
Energy Sharing in Sachsen vorantreiben
In vielen sächsischen Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften wächst der Druck, Energy Sharing endlich konkret umzusetzen. Energy Sharing darf nicht nur als theoretisches Modell bleiben, sondern muss eine praktische Lösung werden, um lokale Energieerzeugung und -nutzung gemeinsam zu organisieren. Auch mit Blick auf Mieterstrommodelle und die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden bzw. Quartieren zeigt sich hohe Dringlichkeit, die rechtlichen und technischen Hürden abzubauen, damit Mieter, Wohnungsbaugesellschaften und lokale Initiativen von selbst erzeugtem Ökostrom profitieren können.
Vor diesem Hintergrund sollte Sachsen eine Landesinitiative „Energy Sharing Sachsen“ aufsetzen. Diese könnte Pilotgemeinden gezielt unterstützen – etwa durch finanzielle Förderung für erste Modellprojekte, Rechtsberatung zur Klärung von Fragen zu Messstellenbetrieb, Netzentgelten oder Vertragsgestaltung, sowie den Aufbau einer digitalen Plattform, die Akteure vernetzt und Abrechnungsprozesse vereinfacht. Eine solche Initiative würde nicht nur die Energiewende vor Ort beschleunigen, sondern auch die soziale und wirtschaftliche Teilhabe an der Wertschöpfung stärken – ein zentrales Anliegen sowohl der Kommunen als auch der Bürgerenergiebewegung.
Fazit
Sachsen verpasst derzeit eine doppelte Chance. Das Land gehört beim EE-Ausbau zu den Schlusslichtern – nicht primär aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen, sondern weil es am politischen Willen und an verlässlichen Strukturen hapert. Verbale Angriffe auf die Energiewende und die Erzählung ihres Scheiterns untergraben genau das, was Bürgerenergie auszeichnen würde: regionale Wertschöpfung und Akzeptanz.
Teilhabe darf nicht freiwilliges Extra bleiben, sondern muss Standard werden. Ob Helpdesk, Klimaschutzmanager, Beteiligungsquoten oder Energy Sharing – der Erfolg der sächsischen Energiewende entscheidet sich nicht an der Technologie, sondern an der Einbindung der Menschen.
Bürgerenergie ist der strategische Schlüssel, um die in Sachsen besonders vulnerable Akzeptanzlage in Unterstützung zu verwandeln. Wer hier nicht handelt, verfestigt den Rückstand, während die Spielräume durch die EEG-Novelle künftig enger werden.

Online-Portal
Zielstellung
Druckseite 82–83
Die zentrale Plattform für eine bürgernahe, faire und erfolgreiche Energiewende
Die Energiewende gelingt nur, wenn die Menschen vor Ort mitmachen können – wenn sie nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben, sondern zu Mitgestaltern werden. Genau hier setzt das Online-Portal für Bürgerenergie an: Es ist die zentrale Anlaufstelle für alle, die die Energiewende in ihrer Region aktiv, gerecht und gemeinsam voranbringen wollen. Die Plattform macht bürgerschaftliches Engagement sichtbar, verbindet Engagierte miteinander und schafft die Grundlage dafür, dass aus ersten Ideen echte Projekte werden.

Sichtbarkeit für Projekte und Gemeinschaften
Energiewende-Engagement findet überall statt – aber oft bleibt es unsichtbar. Einzelne Bürgerenergiegemeinschaften erhalten auf dem Portal die Möglichkeit, sich und ihre Projekte umfassend vorzustellen: Was wurde bereits umgesetzt? Welche Erfahrungen wurden gesammelt? Was macht diese Gemeinschaft besonders? So entsteht eine wachsende Landkarte des bürgerschaftlichen Engagements, die zugleich Vorbild und Ansporn für andere sein kann. Überall in Sachsen strengen sich Menschen an, um Teilhabe und Wertschöpfung in der Energiewende praktisch umzusetzen. Das Portal sorgt dafür, dass dieses Tun nicht im Verborgenen bleibt, sondern auffindbar wird – für Interessierte, für Kommunen, für mögliche Partner.
Partnersuche und Kooperation frühzeitig anbahnen
Darüber hinaus versteht sich die Plattform als Marktplatz für gemeinsame Vorhaben: Vorhabenträger, Bürgerenergiegemeinschaften und Kommunalvertreter können sich hier finden und frühzeitig Kooperationswege einschlagen. Wer ein Grundstück, eine Dachfläche oder ein Projekt hat, findet hier Menschen, die mitmachen wollen – und umgekehrt. Gerade in einer Landschaft aus vielen kleinen, verteilten Akteuren ist es oft schwierig, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Das Portal nimmt diese Hürde und macht aus zufälligen Begegnungen gezielte Kontakte. Alle Bürgerenergieakteure sind herzlich eingeladen, sich umzusehen, um Partnerschaften zu entwickeln oder bestehende Kooperationen auszubauen.
Ein zentrales Anliegen des Portals ist es, eine niedrigschwellige Möglichkeit zu schaffen, aus dem „Man müsste mal …"-Gedanken konkrete Gespräche und schließlich reale Projekte zu entwickeln. Viele gute Ideen scheitern nicht am fehlenden Willen, sondern daran, dass niemand weiß, wo die anderen sind und wie man anfängt. Das Portal schließt genau diese Lücke: Es senkt die Einstiegshürde, bietet Orientierung und macht aus vereinzelten Ideen eine wachsende Bewegung.
Online-Portal
Anleitung
Druckseite 84–85
Registrierung und Anleitung
Wir laden daher alle Bürgerenergie-Akteurinnen und -Akteure und Interessierte herzlich ein: Melden Sie sich an und tragen Sie Ihre Genossenschaften, Initiativen und bereits umgesetzten Projekte ein! Die Registrierung ist kostenfrei und jederzeit beendbar. Erforderlich für die Anmeldung ist eine E-Mail-Adresse und die Vergabe eines persönlichen Passwortes.
Als registrierte Nutzerin oder registrierter Nutzer stehen Ihnen folgende Funktionen offen:
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- die eigene Bürgerenergiegemeinschaft und die umgesetzten Projekte vorstellen
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Das Online-Portal für Bürgerenergie ist ein Werkzeug für eine Energiewende, die von den Menschen ausgeht und zu den Menschen zurückkehrt. Es verbindet das Engagement derer, die bereits aktiv sind, mit der Neugier derer, die es werden wollen.
Es macht Erfolge sichtbar, die sonst verborgen blieben, und eröffnet Wege für Kooperationen, die sonst ungenutzt bleiben würden. Jede eingetragene Genossenschaft, jedes vorgestellte Projekt und jeder neue Kontakt im Forum stärkt das Netzwerk der Bürgerenergie in Sachsen – und damit eine Energiewende, die gerecht, bürgernah und nachhaltig gelingt.
Machen Sie mit: Registrieren Sie sich, tragen Sie sich ein, und werden Sie Teil dieser Bewegung. Denn die Energiewende vor Ort lässt sich täglich mitgestalten.

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Rechtliche Hinweise
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